Neuer Mietvertrag nach Trennung / Frage

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m4rt1n
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Neuer Mietvertrag nach Trennung / Frage

Beitrag von m4rt1n » 01.08.2018, 19:19

Hallo

Wohne seit gut 5 Jahren mit meiner Freundin zusammen in einer Mietwohnung.
Da sie jetzt die Trennung will und auszieht würde ich gern den weiteren Ablauf klären und wie am besten
vorgegangen wird ? (ich verbleibe in der Wohnung)
Im Mietvertrag der Genossenschaft ist nur sie als Mieter eingetragen. Die Miete der Wohnung wird seit dem Einzug von
meinem Konto & Namen überwiesen.
In der zwischenzeit hat sich auch die Genossenschaft gewechselt. Der alte Mietvertrag ist unbefristet und haben keinen neuen.
Muss Sie nun die Wohnung kündigen und ich einen neuen Mietvertrag machen oder kann das umgangen werden.
Habe die Befürchtung das damit die Miete angehoben wird und der neue Vertrag ein Nachteil ist oder im schlimmsten Fall Sie kündigt und ich dann keinen neuen bekomme.
Denke ja das die jetzige Genossenschaft ihren Mietvertrag anbringen will.
Gibts vll die Möglichkeit mich mit in den jetzigen Vertrag aufzunehmen und erst dann sie rauszunehmen?
Im Prinzip kann ja egal sein solange die ihre Miete bekommen, geht ja nur um die Haftung bei nichtzahlung oder?

für jede Info dankbar, lg Martin



Heron
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Re: Neuer Mietvertrag nach Trennung / Frage

Beitrag von Heron » 02.08.2018, 15:46

Ich nehme an, dass auf das Mietverhältnis das MRG anwendbar ist. Für Lebensgefährten gibt es kein Eintrittsrecht unter Lebenden (wohl aber ein Eintrittsrecht im Fall, dass der Mieter verstirbt). Das heißt, wenn Ihre bisherige Lebensgefährtin die Wohnung verlässt, können Sie nicht in ihr Mietrecht eintreten. Es bleibt Ihnen deshalb abgesehen von der Kündigung und Neuabschluss des Vertrags nur die Möglichkeit gemeinsam mit der Lebensgefährtin bei der Genossenschaft vorstellig zu werden und eine Vereinbarung über die Übernahme des Mietverhältnisses und das Ausscheiden der Lebensgefährtin aus dem Mietverhältnis zu treffen. Eventuell müssen Sie dabei (abhängig von der Art des Mietverhältnisses) bestimmte Voraussetzungen bzw. Einkommensgrenzen erfüllen.

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