Prekarium oder Hauptmiete

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Biobertl
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Prekarium oder Hauptmiete

Beitrag von Biobertl » 12.07.2018, 13:25

Liebe Alle!

Ich wohne in einer sogenannten WG mit den Söhnen der Eigentümerin. (Altbau vor 1945) Ich habe mit diesen einen mündlichen Mietvertrag für das Zimmer und Bad/Küche/WC ohne Sonderabsprachen abgeschlossen.
Die Söhne wohnen unentgeltlch in der Wohnung (auch die BK werden von der Mutter bezahlt). Mietvertrag ist meines Wissens keiner abgeschlossen worden.
Mietzins ist ein Pauschalbetrag und wurde jeweils an einen der Söhne gezahlt.
(Schwarz und Steuerschonend)
Nun wurde mir nahegelegt möglichst zeitnah auszuziehen, dem ich auch nachkommen werde.
Weiters gedenke ich eine Mietzinsrückforderung (Kategorie D) einzuleiten, was die Frage der Hauptmieterschaft aufwirft.

Meine Frage ist nun, wie meine Stellung als Mieter zu beurteilen ist?

Meiner Auffassung nach kann es sich um außerbüchlicher Fruchtgenuss oder um ein Prekarium, welches ein untervermieten eigentlichausschließt, handeln.
Weiters, schließe ich die Untermiete aus, da kein Hauptmietvertrag vorhanden ist.
Allenfalls Scheinuntermiete, da ich sowohl ein wirtschaftliches als auch ein persönliches Naheverhältnis verorte.

Vielen Dank für eure Antworten.



Hermann2
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Re: Prekarium oder Hauptmiete

Beitrag von Hermann2 » 12.07.2018, 15:06

bei dieser Konstellation würde ich mal sagen, jeder hat einen Hauptmietvertrag über sein Zimmer und darf Bad etc. benutzen. Nur daher können Sie auch Kat D argumentieren.

mE haben Sie einen unbefr. (weil mündl.) Hauptmietvertrag!
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wohnrechtsanwalt
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Re: Prekarium oder Hauptmiete

Beitrag von wohnrechtsanwalt » 14.07.2018, 09:26

Es wird wohl auch darauf ankommen, wie hoch die Pauschale ist, im Verhältnis zu den Zahlungen der "Hauptmieter" (Scheinuntermietverhältnis ist zu prüfen), und ob die Mietzinsvereinbarung (falls so eine vorliegt) nach §16/8 MRG überhaupt noch überprüft werden kann!

Biobertl
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Re: Prekarium oder Hauptmiete

Beitrag von Biobertl » 14.07.2018, 12:08

Mein Mietverhältnis wurde vor 2 1/2 Jahren geschlossen. Folglich sollte eine Mietzinsüberprüfung nach §16/8 MRG möglich sein.
Weiters gibt es keinen Mietvertrag zwischen der Mutter und den Söhnen. Die Wohnung wurde ihnen überlassen und die Betriebskosten werden von ihr bezahlt.
Mein Mietzins ist quasi ihr Trantschelgeld und fließt nicht an die Mutter rück.
Die Pauschale beträgt 350€ für 28m², wobei ich von einem Mietzins(Kat. D brauchbar ohne Ust.) von 50,4€ und einem Maximalbetrag von 4,5€/m² BK inkl. Strom, Heizung und Internet ausgehe.

Hermann2
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Re: Prekarium oder Hauptmiete

Beitrag von Hermann2 » 16.07.2018, 08:51

warum sollte denn bitte Scheinuntermiete geprüft werden, wenn doch eh der MV mit der Mutter geschlossen wurde!

Wenn der MV mit den Söhnen geschlossen wurde, dann in eventu! aber es handelt sich hier um heinen Hauptmietvertrag über das Zimmer! Untermietvertrag wäre über die ganze Wohnung!

Wenn der MV über die ganze Wohnung laufen sollte (so wie das bei WGs auch manchmal gemacht wird: 1 Hauptmieter, die anderen sind seine Untermieter) dann wäre Kat D nicht möglich! Nur wenn der Mietgegenstand eben nur das Zimmer ist, dann kann Kat D argumentiert werden!
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a684dd572b1887661782981659331eed_180
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Re: Prekarium oder Hauptmiete

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_180 » 20.04.2020, 18:41

Hallo!

Ich stehe vor nahezu demselben Problem und bin auf der Suche nach einer Lösung. Ich wohne seit fast zwei Jahren mit der Tochter der Eigentümerin in einer Wohnung und mir wurde plötzlich mitgeteilt, dass ich im Herbst ausziehen muss. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig und ich werde auch ausziehen sobald es geht. Ich überlege mir jetzt aber ob ich die Miete rückfordern kann. Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für eure Hilfe!

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wohnrechtsanwalt
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Re: Prekarium oder Hauptmiete

Beitrag von wohnrechtsanwalt » 21.04.2020, 09:25

Dazu empfehle ich die Hilfe eines Rechtsanwalts beizuziehen. Das kann nur nach Erörterung des Sachverhalts geklärt werden.

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