Prekarium oder Hauptmiete
Verfasst: 12.07.2018, 13:25
Liebe Alle!
Ich wohne in einer sogenannten WG mit den Söhnen der Eigentümerin. (Altbau vor 1945) Ich habe mit diesen einen mündlichen Mietvertrag für das Zimmer und Bad/Küche/WC ohne Sonderabsprachen abgeschlossen.
Die Söhne wohnen unentgeltlch in der Wohnung (auch die BK werden von der Mutter bezahlt). Mietvertrag ist meines Wissens keiner abgeschlossen worden.
Mietzins ist ein Pauschalbetrag und wurde jeweils an einen der Söhne gezahlt.
(Schwarz und Steuerschonend)
Nun wurde mir nahegelegt möglichst zeitnah auszuziehen, dem ich auch nachkommen werde.
Weiters gedenke ich eine Mietzinsrückforderung (Kategorie D) einzuleiten, was die Frage der Hauptmieterschaft aufwirft.
Meine Frage ist nun, wie meine Stellung als Mieter zu beurteilen ist?
Meiner Auffassung nach kann es sich um außerbüchlicher Fruchtgenuss oder um ein Prekarium, welches ein untervermieten eigentlichausschließt, handeln.
Weiters, schließe ich die Untermiete aus, da kein Hauptmietvertrag vorhanden ist.
Allenfalls Scheinuntermiete, da ich sowohl ein wirtschaftliches als auch ein persönliches Naheverhältnis verorte.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich wohne in einer sogenannten WG mit den Söhnen der Eigentümerin. (Altbau vor 1945) Ich habe mit diesen einen mündlichen Mietvertrag für das Zimmer und Bad/Küche/WC ohne Sonderabsprachen abgeschlossen.
Die Söhne wohnen unentgeltlch in der Wohnung (auch die BK werden von der Mutter bezahlt). Mietvertrag ist meines Wissens keiner abgeschlossen worden.
Mietzins ist ein Pauschalbetrag und wurde jeweils an einen der Söhne gezahlt.
(Schwarz und Steuerschonend)
Nun wurde mir nahegelegt möglichst zeitnah auszuziehen, dem ich auch nachkommen werde.
Weiters gedenke ich eine Mietzinsrückforderung (Kategorie D) einzuleiten, was die Frage der Hauptmieterschaft aufwirft.
Meine Frage ist nun, wie meine Stellung als Mieter zu beurteilen ist?
Meiner Auffassung nach kann es sich um außerbüchlicher Fruchtgenuss oder um ein Prekarium, welches ein untervermieten eigentlichausschließt, handeln.
Weiters, schließe ich die Untermiete aus, da kein Hauptmietvertrag vorhanden ist.
Allenfalls Scheinuntermiete, da ich sowohl ein wirtschaftliches als auch ein persönliches Naheverhältnis verorte.
Vielen Dank für eure Antworten.