Kündigung mit Makler

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Shadow
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Kündigung mit Makler

Beitrag von Shadow » 04.07.2018, 11:59

Hallo liebe Jusline User,

Kurz zu meiner Geschichte dann die Frage.

Ich wurde 2017 überraschend von meinem Arbeitgeber gekündigt und hatte gut verdient doch konnte ich mir meine Wohnung jetzt nicht mehr leisten. Da ich erst 3 Monate später wieder eine Arbeit hatte und dort nur ein Bruchteil verdiente musste eine Lösung her.

Ich versuchte meine Wohnung zu kündigen.
Da ich den Vermieter schlecht erreichen konnte und damals denn Vetrag mit einem Makler abschließ (Vermieter wohnte in einer anderen stadt) wandte ich an den Makler. Er sagte ich müsse mich an den Vermieter wenden.

Dann sind 2-3 Tage vergangen und plötzlich erhiehlt ich eine SmS vom Makler ich könnte kündigen er hatte mit dem Vermieter gesprochen.

Darauf hin bin ich mit einer Person zum Makler und mir das nochmal bestätigen lassen.er bestätigte es .so unterschrieb ich einen neuen Wohnungsvertrag und schickte die Kündigung am selben Tag meinen Vermieter.

Der dann schrieb ich solle mich an den Vertrag halten (hatte noch eine Mindestlaufzeit von circa 4 Monaten ). Darauf hin bin ich zum anwalt der mir riet ich solle ausziehen und keine Miete mehr zahlen , da mir der Makler bestätigt hat ich kann ausziehen.

Jetzt kommt es zum Gertichtsterim.

Jetzt meine Frage : Hab ich recht weil der Makler ja mit dem Vermieter gesprochen hat oder muss ich damit rechnen die restmiete nachzuzahlen?

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen erklären.

Vielen Dank

Shadow



Heron
Beiträge: 385
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Re: Kündigung mit Makler

Beitrag von Heron » 04.07.2018, 23:05

Was genau zwischen dem Makler und dem Vermieter besprochen wurde, werden nur die Beiden klären können. Im Wesentlichen werden Sie aber in beiden Fällen nicht die volle Restmiete selbst tragen müssen: Hat der Vermieter dem Makler seine Bereitschaft zur früheren Auflösung des Mietvertrags erklärt, sind Sie dem Vermieter gegenüber nicht mehr zahlungspflichtig. Hat der Makler Ihnen eine falsche Information weitergegeben macht er sich haftbar und Sie können Schadenersatz fordern.

Aufgrund der gegebenen Konstellation und des laufenden Gerichtsverfahren würde ich Ihnen raten, zeitnah professionelle Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.

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