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Mietminderung auf Grund Lärmbelästigung

Verfasst: 19.06.2018, 15:10
von yassi
Hallo,
ich bin extrem wütend. Schon seit 5 Monaten wenn nicht länger bekomme ich keine Ruhe mehr. Ich habe extremen Schlafmangel, da meine neuen Party-Nachbarn vollkommen eskalieren. Von morgens bis Abend läuft dort durchgehen lauter nerviger Techno und es stinkt fürchterlich nach ''unkraut''. Ich bin einfach nur verzweifelt, da ich jeden morgen um 4.00 Uhr aufstehen muss und ich jeden Tag so übermüdet bin, dass ich im stehen einschlafen könnte. Natürlich habe ich mich an die Nachbarn gewendet und natürlich auch an meinen Vermieter, doch es kommt nichts. GAR NICHTS. Ich gebe langsam die Hoffnung auf, und überlege schon mir eine neue Wohnung zu suchen. Ich habe im Internet (bspw. https://www.mietrecht.com/mietminderung/) mal nachgeguckt, was man da machen könnte und gelesen, dass ich eigentlich eine Mietminderung bekommen sollte, doch was soll ich machen wenn der Vermieter nicht reagiert ??? Ich schicke Briefe und versuche anzurufen, doch es kommt meist keine Antwort. Wenn mal eine Antwort kommt sagt er dann völlig verständnisvoll: ,,Yasmin Z. machen sie sich keine Sorgen, ich werde ihr Problem schnellstmöglich lösen, verlassen sie sich drauf.'' Ich verlasse mich schon seit f****** 5 Monaten darauf, das kann doch nicht sein Ernst sein ? Soll ich langsam den Anwalt einschalten ? Was habe ich noch für Möglichkeiten? Ich bitte um schnelle Antworten, ich halte es kaum mehr aus..
Danke und liebe Grüße,
Yasmin

Re: Mietminderung auf Grund Lärmbelästigung

Verfasst: 19.06.2018, 20:41
von Heron
Zwar wird nach der Rechtsprechung bei Lärmbeeinträchtigung eine Mietzinsminderung von 5 - 25 % als angemessen betrachtet, aber Sie riskieren vom Vermieter auf Zahlung des vollen Mietzinses und sogar auf Räumung geklagt zu werden. Daher kann von einer vorschnellen Mietzinsminderung (ohne genaue Prüfung und Beratung) nur abgeraten werden.

Tun Sie sich mit Nachbarn zusammen und informieren Sie gemeinsam die Hausverwaltung wie auch den Vermieter Ihrer Nachbarn. Bei ungebührlichem Lärm kann die Polizei verständigt werden, die die Ruhestörung feststellen und Verwaltungsstrafen verhängen kann.

Weiters können Sie Ihrem Vermieter die Beeinträchtigung schriftlich anzeigen und zur Beseitigung der Beeinträchtigung auffordern und weiters darauf verweisen, dass bereits ab Beginn der Beeinträchtigung eine Mietzinsminderung zusteht und weitere Mietzahlungen nur unter Vorbehalt erfolgen.

Letzten Endes stünde Ihnen auch der Zivilrechtsweg offen, dabei tragen Sie jedoch das Prozesskostenriskiko.