Der Mann unserer Vermieterin macht uns das Leben schwer

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hans1957
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Der Mann unserer Vermieterin macht uns das Leben schwer

Beitrag von hans1957 » 14.06.2018, 23:49

Viele Mieter haben zum Ende der Mietszeit Probleme mit den Vermietern, aber was bei uns abgeht, ist Terror pur.
Problem ist schon, das für das Haus lt. Mietvertrag das Mietrecht nicht zur Anwendung käme. Ok, wir können in ca. 3 Monaten endlich in unser neues Haus, aber irgendwie hilft uns keine Behörde, das wir solange noch in Ruhe leben können.
Vor ein paar Wochen hab ich ja ein Thema eingesetzt, weil der Mann unserer Vermieterin und sie selbst, in unsere vertraglich gemietete Garage eingebrochen sind, seitdem geht der Horror ständig weiter.
Inzwischen hat er sogar vor unseren Augen mehrfach in unseren gemieteten Obst- und Gemüsegarten uriniert und undefinierbaren Dreck auf die Hochbeete geworfen. In den Hochbeeten sind ca. 150 Erdbeerpflanzen, daneben steht weiteres Obst, Salat, Gemüse usw. Da er unter starken Medikamenten steht, u.a. hochdosiertes Cortison und auch weil es einfach ekelhaft ist, können wir nichts mehr ernten.
Anfang Mai hat er unsere Außendeko zerstört und weggeworfen, es kamen die gleichen beiden Polizeibeamten, wie bei dem Einbruch in die Garage und haben wieder nichts gemacht. Sie wollten sich bei uns melden, wann wir kommen sollten, um die Anzeige aufzugeben, das haben sie bis heute nicht gemacht. Die Beiden waren schon ziemlich genervt als sie ankamen. Wir haben ihnen bittend gesagt, das sie nicht schon wieder beide Augen zudrücken könnten, wie beim Einbruch in die Garage, was definitiv eine anzuzeigende Straftat war. Darauf hat der eine Polizist sehr ungehalten reagiert: wenn wir sie für befangen hielten, müssten wir es sagen, dann riefen sie andere Polizisten.
Der Strafanwalt, bei dem wir uns inzwischen wegen dieser ganzen belastenden Situation beraten ließen, sagte uns, wir müssten diese Beamten knallhart anzeigen. Das trauen wir uns natürlich nicht.
Ein paar Tage danach wurde das vertraglich gemietete Grundstück plötzlich neu vermessen, natürlich nach Gutdünken verkürzt und uns wurden nun provokativ zwei Wohnwagen unmittelbar an die Grundstücksgrenze, vor das Haus gestellt.
Ein Wohnwagen ist vermietet, die Leute haben zwei große Hunde, die natürlich bellen, sobald wir vor dem Haus sind. Wir haben absolut keine Probleme mit Tieren, haben auch selbst einen kleinen Hund. Aber wenn die beiden großen Hunde noch um 21.30 Uhr bellen, ist das nicht mehr lustig.
Der zweite Wohnwagen gehört offenbar der Vermieterin.
Wir haben die Bezirkshauptmannschaft angerufen und gemeldet, das hier offenbar ein illegaler Campingplatz entsteht, da wurde uns erklärt, bis 10 Schlafplätzen wäre das ohne Genehmigung erlaubt. Es wäre auch unerheblich, das es weder Sanitäranlagen und Entsorgungsmöglichkeit gibt.
Ebenso gäbe es auch keine Möglichkeit gegen die Gasflaschen im Wohnwagen vorzugehen, obwohl sie in so nah am Wohnhaus stehen.
Uns würde interessieren, wie diese 10 Schlafplätze berechnet werden, nach tatsächlichen Personen, oder nach der Anzahl der Möglichkeit lt. Ausstattung?
Heute Abend traf mein Mann den Camper aus dem gemieteten Wohnwagen in unserer Garage an.
Mein Mann sagte ihm freundlich, das er kein Problem mit ihm habe, aber das es nicht geht, das er einfach durch unsere Garage laufen würde. Daraufhin sagte der Camper, das hätte ihm der Mann unserer Vermieterin erlaubt, er müsse schließlich da durch, um den Wasserschlauch zum Duschen anzuschließen.Wir haben ihn darauf hingewiesen, das das Hausfriedensbruch ist, da die Garage gemietet ist, wir dafür Miete bezahlen und auch der Mann der Vermieterin kein Recht zum Betreten hat, ohne es mit uns abzusprechen. Der Camper hat das eingesehen und den Wasserschlauch außerhalb angeschlossen.
Der Mann unserer Vermieterin jedoch läuft nach Lust und Laune fast täglich frechweg durch die gemietete Garage. Er ist so zerfressen von seiner Bemühung, uns das Leben die letzten 3 Monate schwer zu machen und fährt dafür jedesmal ca. 170 km. Wir haben mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen, der uns sagte, das wir ihn wegen Hausfriedensbruch usw. verklagen können, was wir auch machen möchten.
Unsere Frage dazu wäre, ob wir dafür einen Rechtsanwalt brauchen, denn das kommt ja dann vor Gericht und welche Kosten uns für dadurch entstehen können? Und wir müssten für jede Straftat eine separate Klage einreichen.
Vielleicht kann uns nochmal Jemand von Euch helfen, wir sind ziemlich am Ende mit unseren Nerven.



Heron
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Re: Der Mann unserer Vermieterin macht uns das Leben schwer

Beitrag von Heron » 15.06.2018, 17:19

Was das unerlaubte Betreten der von Ihnen gemieteten Liegenschaft betrifft sei erwähnt, dass ein bloßes widerrechtliches Betreten eines fremden Grundstücks kein Hausfriedensbruch darstellt. Hausfriedensbruch verlangt gewaltsames Eindringen oder ein Eindringen durch Drohung mit Gewalt.

Bei unbefugtem Betreten der Ihnen zur Nutzung überlassenen Liegenschaft liegt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB vor. Sie können sich mittels Besitzstörungsklage wehren. Dazu ist es notwendig, dass Sie den ruhenden Besitz und die Besitzstörung beweisen können (zB durch Foto bzw. Videoaufzeichnung, Zeugen). Die Besitzstörungsklage muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis von Störung und Störer erhoben werden. Vor Klagserhebung sollte dem Störer mit kurzer Frist die Möglichkeit eingeräumt werden die Besitzstörung anzuerkennen, andernfalls Sie zum Ersatz seiner Vertretungskosten im gerichtlichen Verfahren verpflichtet werden können. Beachten Sie, dass in Mietverträgen regelmäßig die Duldung von Instandhaltungsarbeiten oder Besichtigungen vereinbart wird und es naheliegend ist, dass die Gegenseite in diese Richtung argumentieren wird.

Bei schwerwiegender Besitzstörung (zB durch Verharren) können Sie die Polizei zur Wegweisung rufen (§ 38 Abs 5 SPG).

Grundsätzlich besteht im Besitzstörungsverfahren keine Anwaltspflicht. Bei Obsiegen erhalten Sie die Kosten Ihrer Vertretung ersetzt, erhalten aber keinen Geldbetrag als "Entschädigung" (erst im Wiederholungsfall nach Erhebung einer Unterlassungsklage). Da Sie offenbar bereits einen Rechtsanwalt konsultiert haben, wird er Ihnen Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben können.

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