Untermiete
Verfasst: 10.06.2018, 02:08
Hallo liebe User
Meine Frage: Eine Mutter hat ihrer Tochter eine Garconniere geschenkt, überschrieben.
Die Mutter hat in der Garconniere lebenslanges Wohnrecht aber kein Fruchtgenussrecht und wohnt nicht in dieser Garconniere. Die Garconniere soll nun vermietet werden. Beide, Mutter und Tochter möchten gerne, dass die Mutter die Garconniere vermietet bzw. wenigstens untervermietet, damit die Mutter, sie ist 85 Jahre alt, falls sie die Garcónniere selbst braucht - z.B. aus Gründen der Pflege - wegen Eigenbedarfs dem Mieter kündigen darf, denn, wenn ich recht informiert bin, wenn die Tochter vermietet, darf sie nicht wegen Eigenbedarfs der Mutter dem Mieter kündigen, sondern nur wegen Eigenbedarfs ihrer selbst, ihrer Kinder oder ihrer Enkeln.
Sehe ich das richtig, dass die Mutter die Garconniere aber nicht vermieten darf, da sie kein Fruchtgenussrecht auf die Garconniere hat?
Wie kann man es doch schaffen, dass die Mutter die Garconniere vermieten darf?
Meine Idee: Die Tochter vermietet die Garconniere an die Mutter um 1 € + Betriebskosten (über einen mündlichen Vertrag). Nun ist die Mutter Mieterin der Garconniere und kann die Garconniere untervermieten und gegebenenfalls wegen Eigenbedarfs dem Untermieter kündigen. Kann man diese Idee in die Tat umsetzen? Insbesondere darf die Mutter als Inhaberin eines lebenslangen Wohnrechts in der Garconniere diese Garconniere von ihrer Tochter
1) mieten
und
2) dann untervermieten.
Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße Aurel
Meine Frage: Eine Mutter hat ihrer Tochter eine Garconniere geschenkt, überschrieben.
Die Mutter hat in der Garconniere lebenslanges Wohnrecht aber kein Fruchtgenussrecht und wohnt nicht in dieser Garconniere. Die Garconniere soll nun vermietet werden. Beide, Mutter und Tochter möchten gerne, dass die Mutter die Garconniere vermietet bzw. wenigstens untervermietet, damit die Mutter, sie ist 85 Jahre alt, falls sie die Garcónniere selbst braucht - z.B. aus Gründen der Pflege - wegen Eigenbedarfs dem Mieter kündigen darf, denn, wenn ich recht informiert bin, wenn die Tochter vermietet, darf sie nicht wegen Eigenbedarfs der Mutter dem Mieter kündigen, sondern nur wegen Eigenbedarfs ihrer selbst, ihrer Kinder oder ihrer Enkeln.
Sehe ich das richtig, dass die Mutter die Garconniere aber nicht vermieten darf, da sie kein Fruchtgenussrecht auf die Garconniere hat?
Wie kann man es doch schaffen, dass die Mutter die Garconniere vermieten darf?
Meine Idee: Die Tochter vermietet die Garconniere an die Mutter um 1 € + Betriebskosten (über einen mündlichen Vertrag). Nun ist die Mutter Mieterin der Garconniere und kann die Garconniere untervermieten und gegebenenfalls wegen Eigenbedarfs dem Untermieter kündigen. Kann man diese Idee in die Tat umsetzen? Insbesondere darf die Mutter als Inhaberin eines lebenslangen Wohnrechts in der Garconniere diese Garconniere von ihrer Tochter
1) mieten
und
2) dann untervermieten.
Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße Aurel