Seite 1 von 1

Wasserverbrauch in Eigentumswohnungen

Verfasst: 07.06.2018, 09:54
von Weissa41
Guten Tag,

wir wohnen in einem Wohnkomplex teils Miets- teils Eigentumswohnungen in der Steiermark.
Es gibt einige 1 - 2 Personenhaushalte und auch 5 Personenhaushalte. Der Wasserverbrauch wird pro m2 Wohnfläche aufgeteilt. Nun ist es so, dass ein 5 Personenhaushalt eine kleinere Wohnfläche als wir (2 Personen) hat und damit weniger für das Wasser bezahlt, obwohl täglich 3 - 5 mal die Waschmaschine aktiv ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir für unsere Wohnung (oder auch die anderen 1-2 Personenhaushalte) eine separate Wasseruhr installieren lässt?
Zur INFO: unsere Kosten für Wasser und Kanal betrugen im Jahr 2017 364.- Euro, das sind ca 30 Euro/ Monat!

Danke für Ihre Antwort,

mfg

Re: Wasserverbrauch in Eigentumswohnungen

Verfasst: 07.06.2018, 15:31
von Heron
Handelt es sich tatsächlich um ein "Mischhaus" oder sind die Mietwohnungen in Wirklichkeit parifizierte vermietete Eigentumswohnungen? Sind Sie Mieter oder Eigentümer?

Sofern das WEG anwendbar ist, werden Aufwendungen für die Liegenschaft - sofern keine Verbrauchsmesseinrichtung vorhanden ist - üblicherweise nach Nutzwerten abgerechnet, wobei über schriftliche Vereinbarung bzw. auch in Fällen von späterer Wohnungseigentumsbegründung ein anderer Verteilerschlüssel zur Anwendung gelangen kann.

Sofern das WEG zur Anwendung gelangt, können Sie über eine Abstimmung der Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von 2/3 (nach Anteilen) die Installation von Wasserzählern und die Aufteilung der Wasserkosten nach Verbrauch beschließen (§ 32 Abs 3 WEG).

Einseitig ohne Beschlussfassung bzw. gerichtlichen Antrag können Sie keine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten erwirken. Zu bedenken gebe ich, dass der Einbau der Wasserzähler, die Wartung, die regelmäßige (Funk-)Ablesung und die Verrechnung zusätzliche Kosten verursachen werden und die Kostenersparnis dann nicht proportional zur Verbrauchsersparnis sein wird.

Re: Wasserverbrauch in Eigentumswohnungen

Verfasst: 11.06.2018, 12:46
von Weissa41
Hallo Heron,

recht herzlichen Dank für die Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Wasserverbrauch in Eigentumswohnungen

Verfasst: 11.06.2018, 12:50
von Weissa41
Zur Info meinerseits:
es teilt sich 50/50 zu Eigentumswohnungen und Mietwohnungen (ÖWG) auf. Somit wird es ein wenig schwieriger.

mfg

Re: Wasserverbrauch in Eigentumswohnungen

Verfasst: 11.06.2018, 14:35
von Heron
Weissa41 hat geschrieben:
11.06.2018, 12:50
es teilt sich 50/50 zu Eigentumswohnungen und Mietwohnungen (ÖWG) auf. Somit wird es ein wenig schwieriger.
Das ist richtig, da § 32 Abs 1 Satz 2 WEG zur Anwendung kommt, das heißt der frühere Aufteilungsschlüssel nach Quadratmeter bleibt bis zum Ende des letzten "Altmietverhältnisses" aufrecht. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung wäre mit 2/3 Beschluss (alle Mieter bzw. Eigentümer einzubeziehen) oder über gerichtliche Festsetzung (Mehrparteienverfahren mit Einbezug aller Mieter bzw. Eigentümer) zu erreichen.

Re: Wasserverbrauch in Eigentumswohnungen

Verfasst: 14.06.2018, 13:33
von schanzenpeter
Ich habe in einem Genossenschaftshaus gewohnt. An jedem Heizkörper waren Verbrauchs-Messeinheiten angebracht. Das Ablesen und der turnusmäßige Austausch waren sehr sehr teuer. Wir hatten (leider erst nach Jahren) errechnet, dass die Zugrunde-Legung der Quadratmeter der Wohnungen billiger käme. Nach der Abrechnung nach Quadratmetern ohne Verbrauchsablesung, zahlten alle Parteien weniger. Selbst nach Jahren, als die Heizkosten teurer wurden, waren wir noch immer billiger als mit Verbrauchsablesung, weil die Ablesefirma zu teuer war. Eine eventuelle Nachrüstung von Verbrauchszählern würde sich wahrscheinlich nie amortisieren. Die Ungerechtigkeit zwischen Vielpersonen- und Einpersonen-Haushalten war und dann egal.

Re: Wasserverbrauch in Eigentumswohnungen

Verfasst: 14.06.2018, 13:39
von schanzenpeter
Korrektur zum Vorherigen: Bei uns waren es nicht die Viel-Personen, sondern die Vielheizer. 25 Grad bei offenem Fenster, weil alle geraucht haben. und Familien, die z.B. Schlafräume nie heizten. Neumieter wollten deshalb die echte Verbrauchsabhängige Bezahlung, was wir ihnen jedoch mit obiger Argumentation ausreden konnten.