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Kann meinen Untermietvertrag nicht kündigen....

Verfasst: 06.06.2018, 20:42
von schwingi666
Hallo miteinander,
habe folgende Frage.
Wohne seit einem Jahr mit 2 freunden in einer WG. Aufgrund von Familienplanung wollte ich nun ausziehen.
Mein Vermieter (Untervermieter) hat mich nun auf meinen Mietvertrag aufmerksam gemacht (den ich freundschaftlich, blauäugig unterschrieben habe), dass in diesem eine Klausel ist in der steht dass ich das mietverhältnis nur kündigen kann, wenn er den Hauptmietvertrag kündigt, was er allerdings nicht will.
Bin ich nun "gefangen" in der Wohnung oder ist sowas unzulässig?

Re: Kann meinen Untermietvertrag nicht kündigen....

Verfasst: 07.06.2018, 15:56
von Heron
Ist Ihr Vertrag befristet oder unbefristet? Ist das MRG anwendbar?

Sofern das Mietverhältnis in den Teil- oder Vollanwendungsbereich des MRG fällt, können Sie bei befristetem Mietverhältnis nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen (dh. mit Ablauf des 16. Monats wäre das Mietverhältnis beendet).
Bei unbefristetem Untermietvertrag kann zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einmonatiger Frist gekündigt werden.

Die vertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkung dürfte nach kurzer Recherche nicht zulässig sein und damit zur Gänze wegfallen, vielleicht kann sich das aber noch jemand im Forum genauer anschauen.