Genossenschaft Protokollklausel

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Ist die Klausel rechtlich haltbar oder illegal/ein Bluff?

illegal/Bluff
1
50%
rechtlich haltbar
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50%
wurde nicht ausjudiziert/ ist eine Streitfrage
0
Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 2

Tomm
Beiträge: 2
Registriert: 08.05.2018, 13:14

Genossenschaft Protokollklausel

Beitrag von Tomm » 08.05.2018, 13:40

Liebes Jusline Forum!

Die Genossenschaft, bei der ich eine Wohnung und einen Finanzierungsbeitrag eingezahlt habe, hat im "Leitfaden für die Rückgabe von Wohnungen" einen Absatz stehen, dessen Inhalt weder wörtlich noch in übertragenem Sinne im Mietvertrag oder dessen Anhängen zu finden ist und laut einiger Bekannter könnte dies nur ein Bluff bzw. illegal sein. Leider konnte ich bisher im Netz nichts eindeutiges dazu finden, darum bitte ich nun in diesem Forum um eure Meinung, Professionelle und Laien gleichermaßen, ob dieser Absatz rechtlich haltbar ist:

Die Wohnung ist in einem solchen Zustand zurückzustellen, den auch Sie gerne als ein neueinziehender Mieter vorfinden möchten. Sollte anlässlich der Wohnungsübergabe festgestellt werden, dass noch Reparatur- und/oder Reinigungsarbeiten erforderlich sind, die Wohnung sich also in keinem ordnungsgemäßen Zustand befindet, so müssten diese auf Ihre Kosten von uns durchgeführt werden, wobei bis zur Erledigung der Arbeiten auch das monatliche Benützungsentgelt für den erforderlichen Zeitraum Ihnen in Rechnung gestellt wird. Für die dafür von uns zu erbringenden Sonderleistungen bzw. den zusätzlichen administrativen Aufwand stellen wir ein Honorar in Höhe von € 300,00 (inkl. USt) in Rechnung.

Der Konjunktiv wundert mich.
Und ist es im Grunde nicht so, dass Verwaltungskosten über den Mietzins abgedeckt werden sollten?

Im zu unterschreibenden Wohnungsübergabeprotokoll steht es ähnlich, allerdings nicht gleich:

Der Übergeber des Bestandsobjektes nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Rückstände aus dem Nutzungsentgeld/der Mietenverrechnung sowie offene Eigenmittelersatzdarlehen, andere Kredite, die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung und sonstige vom Übergeber verursachten Aufwendungen von den rückzahlbaren Beträgen (Finanzierungsbeitrag/Kaution) in Abzug gebracht werden.
O...Auf Grund der noch vorzunehmenden Reparaturarbeiten ist vom Finanzierungsbeitrag/der Kaution ein Pauschalbeitrag für den anfallenden administrativen Aufwand in Höhe von € 300,-- (inkl. USt) einzubehalten.
O...Auf Grund des nicht ordnungsgemäßen Zustandes sind ___Monatsmieten als Benützungsentgelt einzubehalten


Hier klingt das mehr nach entweder oder....


Ich hoffe sehr, dass Ihr mir weiterhelfen könnt!
Vielen, vielen Dank schonmal im voraus *Daumen hoch*



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