Eingesessenes Wohnrecht?

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Shox
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Eingesessenes Wohnrecht?

Beitrag von Shox » 23.04.2018, 20:40

Hallo, wir haben in unserem Haus leider ein Problem mit "Altlasten"

Mein Großvater hat vor Jahrzehnten seinen Bruder vorübergehend in einer unserer Wohnungen wohnen lassen. Miete zahlt er nicht, lediglich Betriebskosten und das wirklich nur gerade so, dass sie die 80m² Wohnung abgedeckt hat.

Die Versuche mit ihm zu reden um eine Einigung und eine zumindest einigermassen angemessene Miete zu bezahlen, sind erfolglos verlaufen. Er lässt leider absolut nicht mit sich reden und ist allgemein sehr schwierig. Auch seine Frau und sein Sohn (mittlerweile auch schon mitte Vierzig) leben in dieser Wohnung. Schon vor Jahren hat meine Mutter sich Informationen beim Vermieterschutz eingeholt, angeblich ist da aufgrund eines eingesessenen Wohnrechtes nichts zu machen und wir müssen die "Fremden" in unserem Haus dulden, die dafür noch nicht einmal Miete bezahlen, weil mein Großvater seinen Bruder damals durch seine Gutmütigkeit ohne Vertrag bei uns hat wohnen lassen.

Nächste Woche habe ich nun noch einmal einen Termin beim Juristen in der Hoffnung irgendetwas Neues zu erfahren und zumindest dafür zu sorgen, dass wenigstens sein Sohn bzw seine vielleicht noch folgenden Kinder, nicht einfach weiter hier kostenlos wohnen können.

Hat damit schon jemand Erfahrungen machen müssen?



MG
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Re: Eingesessenes Wohnrecht?

Beitrag von MG » 24.04.2018, 07:11

Der pragmatischte Weg wäre, den Benützern der Wohnung die (unentgeltliche) Benützung zu widerrufen und sie aufzufordern, zu räumen. Sollten sie dem nicht nachkommen, würde ich ein Räumungsverfahren einleiten.

Ein derartiges Verfahren ist relativ "kostengünstig", weil der gesetzliche Streitwert nicht sehr hoch ist. Im Rahmen dieses Verfahrens müsste das Gericht dann klären, ob ein Prekarium (unentgeltliche Überlassung bis auf Widerruf) oder eine andere vertragliche Regelung vorliegt, aus der die Bewohner ihr Benützungsrech ableiten können.

Für den Fall, dass man das Verfahren gewinnt, könnte man dann - allenfalls auch noch im Verfahren im Vergleichswege - immer noch eine andere Lösung, z.B. Mietvertrag mit den Bewohnern finden. Aber ohne ernsthaften Druck werden sich die nicht bewegen.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
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