Ist der Ausbau eines Flachdaches in eine Dachterrasse eine Änderungen, bei denen das Außerstreitgericht die Zustimmung der Miteigentümer ersetzen kann (im konkreten Fall: eines Miteigentümers von 12 - die anderen 11 sind dafür)?
genehmigungsfähige Änderungen:
Eine Änderung, die auch allgemeine Teile der Liegenschaft betrifft, muss zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen auch noch folgendes erfüllen (§ 16 Abs 2 Z 2 WEG):
· Sie muss entweder verkehrsüblich sein oder
· einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers entsprechen (behauptungs- und beweispflichtig dafür ist der änderungswillige Wohnungseigentümer).
Sind Dachterrassen in Wien schon verkehrsüblich, bzw. kann ich ein wichtiges Interesse geltend machen?
Gibt es dazu schon eine Judikatur?
Eigentumswohnung - Zustimmng zu einer genehmigungsfähigen Änderungen
Re: Eigentumswohnung - Zustimmng zu einer genehmigungsfähigen Änderungen
Ja, zum Beispiel, aber probieren sollte man es allemal!
Mangelnde Genehmigungsfähigkeit einer Dachterrasse (5 Ob 98/11i)
Obwohl in der Wohnungseigentumsanlage bereits drei Dachterrassen gab, wurde die Schaffung einer (weiteren) Dachterrasse als nicht verkehrsüblich angesehen.
Komplett:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 1I0000_000
Mangelnde Genehmigungsfähigkeit einer Dachterrasse (5 Ob 98/11i)
Obwohl in der Wohnungseigentumsanlage bereits drei Dachterrassen gab, wurde die Schaffung einer (weiteren) Dachterrasse als nicht verkehrsüblich angesehen.
Komplett:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 1I0000_000
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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