Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?
Verfasst: 05.03.2018, 14:22
Guten Tag.
Folgender Sachverhalt: A bietet B eine Sache zur Miete und zum Kauf an. B möchte die Sache erst für 3 Monate mieten und dann kaufen. A ist einverstanden, bietet zudem aus Kulanz an, dass keine Miete zu zahlen sei, sofern die Sache tatsächlich nach 3 Monaten gekauft wird.
Nach 3 Monaten bittet B um eine Rechnung für den Kauf der Sache. Miete wurde bisher auch keine bezahlt.
Nun zahlt B nicht. B streitet die Verbindlichkeit nicht ab und ist durchaus kommunikativ, hat aber laut eigenen Aussagen zu viele Investitionen in sein Unternehmen getätigt und ist daher nicht flüssig.
Da B nicht zahlt darf A vom Kaufvertrag zurücktreten. Falls er dies tut, behält dann der vorhergehende Mietvertrag Gültigkeit, da dieser implizit mit einem Kauf aufgelöst worden wäre, der nie zustande kam? Bzw. kann A, nachdem er die Sache von B zurückgeholt hat (nicht Niet- und Nagelfest) von B die Zahlung der Mietraten über den gesamten Zeitraum, in dem die Sache in Bs Besitz war, einfordern?
Folgender Sachverhalt: A bietet B eine Sache zur Miete und zum Kauf an. B möchte die Sache erst für 3 Monate mieten und dann kaufen. A ist einverstanden, bietet zudem aus Kulanz an, dass keine Miete zu zahlen sei, sofern die Sache tatsächlich nach 3 Monaten gekauft wird.
Nach 3 Monaten bittet B um eine Rechnung für den Kauf der Sache. Miete wurde bisher auch keine bezahlt.
Nun zahlt B nicht. B streitet die Verbindlichkeit nicht ab und ist durchaus kommunikativ, hat aber laut eigenen Aussagen zu viele Investitionen in sein Unternehmen getätigt und ist daher nicht flüssig.
Da B nicht zahlt darf A vom Kaufvertrag zurücktreten. Falls er dies tut, behält dann der vorhergehende Mietvertrag Gültigkeit, da dieser implizit mit einem Kauf aufgelöst worden wäre, der nie zustande kam? Bzw. kann A, nachdem er die Sache von B zurückgeholt hat (nicht Niet- und Nagelfest) von B die Zahlung der Mietraten über den gesamten Zeitraum, in dem die Sache in Bs Besitz war, einfordern?