Einbruch, Besitzstörung durch Vermieter?

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hans1957
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Einbruch, Besitzstörung durch Vermieter?

Beitrag von hans1957 » 02.03.2018, 21:26

Hallo an die Forenmitglieder,
wir sind heute ziemlich erschüttert.
Der Mann unserer Vermieterin bedroht uns seit Tagen mündlich und schriftlich, die Heizung abzustellen, bzw. den Heizraum des Hauses abzuschließen. Offenbar ist die Vermieterin, die Alleineigentümerin, der gleichen Meinung, denn Mitteilungen per Whatsapp kommen von ihrem Handy, wer sie schreibt wissen wir nicht. Die Beiden wohnen fast 90 km entfernt, was ihn nicht abhält ständig hin und herzufahren, um Stress zu machen.

Als wir im November 2016 eingezogen sind, befand sich ein Zentralheizungsofen im Hause, der allerdings nicht genug Leistung hatte, das gesamte Haus über 2 Etagen ausreichend zu beheizen. Es wurde eine neue stärkere Heizung eingebaut, im Nebengebäude, dafür wurde ein Teil der von uns gemieteten Garage abgetrennt. Der Heizraum, der nur das Wohnhaus, nicht das Nebengebäude, beheizt, ist nur durch die Garage erreichbar. Im Heizraum befindet sich auch der Wasseranschluß für das von uns gemietete Haus.

Seit vergangenem Oktober 2017 hat sich das vorher sehr freundschaftliche Verhältnis geändert, es gibt ständig völlig aus der Luft gegriffene Vorwürfe, Beleidigungen und sogar nachweisbaren Rufmord, wir werden bei der Gemeinde und der Polizei angezeigt. Zweck dieses mehr als bösartigem Verhaltens ist, uns so schnell wie möglich aus dem Hause zu vergraulen. Trotz geltendem Mietvertrag haben wir inzwischen völlig entnervt eingeräumt, das wir in den nächsten Monaten freiwillig ausziehen werden.

Vergangene Woche tobte er dann, das er dafür sorgen würde, das hier bei uns nichts mehr funktioniert. Da in der oberen Etage die Tochter mit der 18 Monate alten Enkeltochter wohnt, haben wir der Vermieterin schriftlich mitgeteilt, das wir aufgrund der anhaltenden Drohungen und der damit verbundenen Gefahr, die Garage verschließen werden. Ergänzend haben wir ihr auch mitgeteilt, dass wir ihr, der Vermieterin, selbstverständlich jederzeit nach Terminabsprache, bei Bedarf
die Garage öffnen, damit sie in den Heizraum kann. Da die Polizei bereits Aktenvermerke hat, haben wir die Mail an die Vermieterin in CC direkt an die Polizeistation mitgeschickt.

Trotzdem kamen die Vermieterin und ihr Mann, heute Vormittag als wir nicht Zuhause waren und haben die Garage aufgebrochen. Unsere Tochter rief uns geschockt an und berichtete uns davon. Wir sind gemeinsam mit der Polizeistreife zum Haus gefahren.

Und das macht uns fassungslos: die Beamten stellten fest, dass die Garage gewaltsam geöffnet wurde, unser Schloss und der Riegel zerstört und entfernt wurde, die Vermieterin und ihr Mann gaben das sogar an. Ihre Begründung, sie mussten jetzt sofort in den Heizraum und wir dürften die Garage, die ihr Eigentum wäre, nicht verschließen.

Es gab keinerlei Anzeige dafür von den Polizeibeamten, im Gegenteil, wir wurden ermahnt uns deeskalierend zu verhalten.
Wir verstehen die Welt nicht mehr.

Kurz zum Schluss, es gibt nicht einmal Mietrückstände, für dieses grausige Verhalten, im Gegenteil. Wir hätten von Anfang an viele Gründe gehabt, die Miete zu kürzen.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: Einbruch, Besitzstörung durch Vermieter?

Beitrag von lexlegis » 06.03.2018, 09:45

Als Mieter genießen Sie hinsichtlich der von Ihnen gemieteten Räume Besitzschutz.

Wenn nun 2 Personen -mögen sie auch die Eigentümer des Mietobjekts sein- gewaltsam in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum (die Garage) eindringen, dann ist das Verhalten u.U. unter schweren Hausfriedensbruch nach § 109 Abs 3 Z 3 StGB zu subsumieren. (RS0093079). Die dadurch verursachte Sachbeschädigung an Ihrem Schloss nach § 125 StGB wird konsumiert.

Wenn die Eigentümer keinen Rechtfertigungs-oder Entschuldigungsgrund nachzuweisen im Stande sind, dann haben sie sich durch ihr Verhalten mE strafbar gemacht.

Eine Anzeige wegen der Drohungen, der Nötigungen und wegen des Hausfriedensbruches sollten sie also machen. Wenn die Polizeibeamten das nicht einsehen wollen, sollten Sie direkt zur Staatsanwaltschaft gehen und dort Anzeige erstatten. (§ 80 Abs 1 StPO).

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