Rechtslage Mietanbot

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mabo
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Rechtslage Mietanbot

Beitrag von mabo » 23.02.2018, 17:44

Hallo,

Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden.

Zuerst eine Kurzfassung meiner Situation:
Ich habe über eine Immobilienfirma eine Wohnung besichtigt, ein Mietanbot gestellt (nicht am selben Tag)
welches auch vom Vermieter akzeptiert wurde. Daraufhin wurde die Provision fällig, welche ich auch bezahlt habe.
Mir wurde danach ein Mietvertrag geschickt (die Marklerin bestand darauf dass vorher die Provision überwiesen wird)
welcher Dinge beinhaltete die nie vorher besprochen wurden und mit denen ich nicht einverstanden war. Der Vermieter bestand zum Beispiel darauf, dass ich den vorhandenen Boiler ersetze und repariere, sollte das erforderlich sein. Ich hatte zwar nicht viel Zeit mich zu informieren denn um 21 Uhr las ich den Mietvertrag (um 18 Uhr bekam ich ihn aber ich kam bis spät am Abend nicht nach Hause um ihn zu lesen) und am nächsten Morgen um 8 Uhr sollte die Unterzeichnung und Schlüsselübergabe stattfinden. Meines Wissens nach liegt diese Pflicht seit 2015 auf dem Vermieter. Es gab einige Dinge mit denen ich nicht einverstanden war aber das war das Einzige worüber wir reden konnten/mussten.

Ich habe den Mietvertrag am Ende nicht unterschrieben und der Vermieter, die Marklerin und ich und meine Begleitung sind unserer Wege gegangen. Der Vermieter war sehr enttäuscht und verärgert darüber. Er wollte kein Wort im Mietvertrag ändern und benutzt denselben Mietvertrag laut eigener Angabe seit 20 Jahren so, egal ob sich Gesetze in der Zwischenzeit geändert haben. Ich habe nie explizit gesagt dass ich nicht mehr an der Wohnung interessiert bin oder sonstige Aussagen bezüglich des bereits Bestehenden Mietanbots getätigt.

Die Marklerin hat mir 2 Mal versprochen (leider nur mündlich allerdings vor einem Zeugen) die Provision zurückzuerstatten, sollte der Mietvertrag nicht zustande kommen, da ich genau wegen so einer Situation Bedenken hatte. Ich bin daher zum Konsumentenschutz gegangen und versuche gerade die Provision zurück zu bekommen da sie sich jetzt natürlich weigert das zu tun.

Allerdings wurde ich dabei auf einige Dinge aufmerksam gemacht, wodurch sich mir jetzt eben Fragen stellen auf die ich im Internet nicht so leicht Antworten fand. Sie beziehen sich auf die Rechtslage im Bezug auf das Mietanbot und die daraus entstehenden Pflichten und Rechte:


Bin ich aufgrund beidseitiger Unterschriften noch an das Mietanbot gebunden? Wenn ja, in welcher Form?

Kann der Vermieter von mir Miete verlangen, trotz nicht unterzeichnetem Mietvertrag?

Kann ich vom Vermieter den Schlüssel verlangen, trotz nicht unterzeichnetem Mietvertrag, allein auf Basis des beidseitig unterschriebenen Mietanbots? Kann der Vermieter das abweisen da ich den Mietvertrag abgeleht habe?

Der Vermieter hatte noch einen anderen Anwerber für die Wohnung, welchem er diese vielleicht bereits vermietet haben könnte. Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus? (Ich habe wie gesagt das Mietanbot nie zurück gezogen oder den Wunsch geäußert irgendeinen Vertrag aufzulösen) Hat er die Wohnung also 2 Mal vermietet?

Bezieht sich die zweiwöchige Befristung des Mietanbots auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Anbots selber oder gegebenenfalls auch bis ein Mietvertrag unterzeichnet ist?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

LG



MG
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Re: Rechtslage Mietanbot

Beitrag von MG » 26.02.2018, 13:21

Wenn Sie vom "Konsumentenschutz" vertreten sind, dann sollten Sie sich mit Ihren Fragen auch an Ihre sicherlich kompetente Rechtsvertretung wenden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

mabo
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Re: Rechtslage Mietanbot

Beitrag von mabo » 26.02.2018, 13:44

Ich hätte ganz gerne eine zweite Meinung dazu.
Der Konsumentenschutz vertritt mich derzeit nur gegenüber der Immobilienfirma.

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