Haupmieterin kündigt, Untermietern wird Vertrag in Aussicht gestellt, dann Kündigung
Verfasst: 09.02.2018, 14:04
Hallo,
Ich habe folgenden Fall. Eine Wohngemeinschaft mit 4 Personen hat einen Mietvertrag wo nur eine der Personen im Hauptmietvertrag steht. Die Person zieht aus und informiert den Vermieter (vor 4 Monaten). Dieser sagt dass sie einen neuen Vertrag machen, aber erst nachdem die Mietvertragvergebührung abgeschafft ist. Er fragt ob es OK wäre dass die Hauptmieterin so lange im Vertrag bleibt. Dem stimmen alle zu.
Nun 4 Monate später teilt der Vermieter auf Nachfrage mit dass die verbleibenden Mieter bis August ausziehen müssen und es keinen neuen Vertrag gibt.
Die Frage ist jetzt: Gilt die mündliche Zusicherung dass die verbleibenden Mieter in der Wohnung bleiben dürfen schon als mündlicher Mietvertrag (der per se unbefristet ist) oder müssen die bestehenden Bewohner wirklich raus?
Danke!
Ich habe folgenden Fall. Eine Wohngemeinschaft mit 4 Personen hat einen Mietvertrag wo nur eine der Personen im Hauptmietvertrag steht. Die Person zieht aus und informiert den Vermieter (vor 4 Monaten). Dieser sagt dass sie einen neuen Vertrag machen, aber erst nachdem die Mietvertragvergebührung abgeschafft ist. Er fragt ob es OK wäre dass die Hauptmieterin so lange im Vertrag bleibt. Dem stimmen alle zu.
Nun 4 Monate später teilt der Vermieter auf Nachfrage mit dass die verbleibenden Mieter bis August ausziehen müssen und es keinen neuen Vertrag gibt.
Die Frage ist jetzt: Gilt die mündliche Zusicherung dass die verbleibenden Mieter in der Wohnung bleiben dürfen schon als mündlicher Mietvertrag (der per se unbefristet ist) oder müssen die bestehenden Bewohner wirklich raus?
Danke!