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Grundsteuer

Verfasst: 02.02.2018, 14:54
von Finesse
Wir sind 2014 in ein Haus mit Mietkauf gezogen. Nun wird nachträglich eine Grundsteuer ab 1.1.2015 nachgefordert. Es ist ein gefördertes Darlehen von 80.000 Euro dabei. Müssen wir die Grundsteuer wirklich bezahlen, ist dafür nicht der Bauträger/Wohnbaugesellschaft zuständig?

Re: Grundsteuer

Verfasst: 06.02.2018, 09:15
von Hermann2
grundsteuer zahlt der eigentümer!
(aber bitte nicht mit der grunderwerbssteuer verwechseln!)

sind sie eigentümer, zahlen sie die grundsteuer (§ 9 GrStG 1955)
sind sie mieter, überwälzt der eigentümer Ihnen die grundsteuer (§ 21 Abs 2 MRG)

für Weiteres müssen Sie in Ihren Einheitswertbescheid schauen aus welchem sich der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ableitet!