Mietvertrag Befristung Minimum 4 Jahre

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
JohnHunt
Beiträge: 2
Registriert: 18.01.2018, 19:50

Mietvertrag Befristung Minimum 4 Jahre

Beitrag von JohnHunt » 18.01.2018, 19:59

Guten Abend.
Ich stehe vor dem Punkt mir in Linz eine Wohnung zu holen. Die Wohnung wurde 2012 gebaut. In der Anzeige steht Befristung mindestens 4 Jahre. Als Mieter kann ich den Vertrag aber jährlich zur Frist kündigen oder habe ich das falsch verstanden? Also da könnte auch nichts anderes im Vertrag stehen bzw. wäre es unwirksam?

Bild

Quelle: Mietrecht für Mieter Link

Ist das so anwendbar in meinem Fall?

Über Antworten freue ich mich



MG
Beiträge: 1494
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Mietvertrag Befristung Minimum 4 Jahre

Beitrag von MG » 19.01.2018, 09:49

Wenn die Wohnung dem MRG ganz oder teilweise unterliegt, dann ist § 29 MRG (und damit die Kündigungsmöglichkeit für den Mieter nach insgesamt 15 Monaten (1 Jahr + 3 Monate Kü-Frist) zwingend anwendbar. Ob auf Ihre konkrete Wohnung das MRG anwendbar ist, kann so nicht beurteilt werden. Näheres finden Sie aber in der Informationsbroschüre, die Sie zitieren.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

JohnHunt
Beiträge: 2
Registriert: 18.01.2018, 19:50

Re: Mietvertrag Befristung Minimum 4 Jahre

Beitrag von JohnHunt » 20.01.2018, 09:46

Vielen Dank für die Rückmeldung. Das wollte ich grundsätzlich wissen ob es auf meine Wohnung anwendbar ist aber habe mich schlecht ausgedrückt und kaum Informationen gegeben. Tut mir leid. Inzwischen habe ich mit dem Makler einen Vorvertrag aufgesetzt, in welchem ich auch schriftlich die Kündigungsmöglichkeit nach einem Jahr + die 3 Monate zugesichert bekommen habe.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste