Guten Abend.
Ich stehe vor dem Punkt mir in Linz eine Wohnung zu holen. Die Wohnung wurde 2012 gebaut. In der Anzeige steht Befristung mindestens 4 Jahre. Als Mieter kann ich den Vertrag aber jährlich zur Frist kündigen oder habe ich das falsch verstanden? Also da könnte auch nichts anderes im Vertrag stehen bzw. wäre es unwirksam?
Quelle: Mietrecht für Mieter Link
Ist das so anwendbar in meinem Fall?
Über Antworten freue ich mich
Mietvertrag Befristung Minimum 4 Jahre
Re: Mietvertrag Befristung Minimum 4 Jahre
Wenn die Wohnung dem MRG ganz oder teilweise unterliegt, dann ist § 29 MRG (und damit die Kündigungsmöglichkeit für den Mieter nach insgesamt 15 Monaten (1 Jahr + 3 Monate Kü-Frist) zwingend anwendbar. Ob auf Ihre konkrete Wohnung das MRG anwendbar ist, kann so nicht beurteilt werden. Näheres finden Sie aber in der Informationsbroschüre, die Sie zitieren.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Re: Mietvertrag Befristung Minimum 4 Jahre
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das wollte ich grundsätzlich wissen ob es auf meine Wohnung anwendbar ist aber habe mich schlecht ausgedrückt und kaum Informationen gegeben. Tut mir leid. Inzwischen habe ich mit dem Makler einen Vorvertrag aufgesetzt, in welchem ich auch schriftlich die Kündigungsmöglichkeit nach einem Jahr + die 3 Monate zugesichert bekommen habe.
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