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Mietvertrag einvernehmlich vor Ablauf des 1. Jahres kündigen

Verfasst: 27.12.2017, 10:05
von Karin111
Ich habe seit knapp 4 Monaten einen eher unangenehmen Mieter (hatte am Anfang oft Zahlungsrückstand usw.). Dieser möchte bereits jetzt aus privaten Gründen kündigen. Aufgrund der gegebenen Umstände würde ich dieser Kündigung zustimmen.
Der Miete kann ja erst nach Ablauf von einem Jahr kündigen. Ist eine einvernehmliche Kündigung trotzdem schon möglich? Wie kann ich mich absichern, dass diese Kündigung nicht wieder aufgehoben wird (z.B. wenn es sich der Mieter nochmal anders überlegt)?

Re: Mietvertrag einvernehmlich vor Ablauf des 1. Jahres kündigen

Verfasst: 27.12.2017, 11:29
von lexlegis
Eine einvernehmliche Kündigung ist vor Verlauf der Zeit immer möglich. Am besten Sie setzen diese schriftlich auf und lassen den Mieter unterzeichnen.