Hallo liebe Community,
Wir sind gerade dabei aus unserer Wohnung in Wien auszuziehen.
Da wir einen kleinen Wasserfleck am Boden hatten, wollten wir diesen noch ausbessern lassen. Ein befreundeter Handwerker wollte den Boden ein wenig anschleifen und neu versiegeln.
Als er mit dem Schleifen begonnen hatte, zeigte sich, dass es sich doch um einen Laminatboden und nich wie im Mietvertrag beschriebenen Parkettboden handelt.
Wir benötigen nun einen Bodenleger, der den Schaden korrigiert.
Nun möchte ich wissen, ob wir den Schaden bezahlen müssen? Beim Einzug haben wir sogar eine Mappe mit Pflegehinweisen für den Boden erhalten. Darin steht sogar, dass wir den Boden bei gröberen Verschmutzungen leicht anschleifen und neu lackieren können.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Glg
Boden Laminat statt Parkett lt. Mietvertrag
Re: Boden Laminat statt Parkett lt. Mietvertrag
Wenn im Mietvertrag steht das es Parkett gibt dann muss auch Parkett verlegt sein.
Ich persönlich habe auch Parkett und musste total darum kämpfen..wenn du es glaubst oder nicht :d
Habe mir sogar ein Gutachten von dem Immobiliengutachter München machen lassen, weil ich habe es nicht auf mir sitzen lassen. Der Mieter aber auch Vermieter muss seiner Pflicht nachgehen, so steht es da.
Also hast du Recht auf dein Parkett !
Ich persönlich habe auch Parkett und musste total darum kämpfen..wenn du es glaubst oder nicht :d
Habe mir sogar ein Gutachten von dem Immobiliengutachter München machen lassen, weil ich habe es nicht auf mir sitzen lassen. Der Mieter aber auch Vermieter muss seiner Pflicht nachgehen, so steht es da.
Also hast du Recht auf dein Parkett !
Re: Boden Laminat statt Parkett lt. Mietvertrag
Welches Recht auf Parkett?
Hier geht es nicht darum, Parkett zu bekommen, sondern die Frage, ob der beschädigte Bodenbelag zu reparieren ist.
Diese Frage kann ganz klar mit "Ja" beantwortet werden. Der geschilderte Schaden (Wasserschaden, unsachgemäßes Anschleifen) geht eindeutig über die gewöhnliche Benützung/Abnutzung hinaus und ist daher vom Miter zu tragen.
Hier geht es nicht darum, Parkett zu bekommen, sondern die Frage, ob der beschädigte Bodenbelag zu reparieren ist.
Diese Frage kann ganz klar mit "Ja" beantwortet werden. Der geschilderte Schaden (Wasserschaden, unsachgemäßes Anschleifen) geht eindeutig über die gewöhnliche Benützung/Abnutzung hinaus und ist daher vom Miter zu tragen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Re: Boden Laminat statt Parkett lt. Mietvertrag
Wenn der Schaden bei Parkett durch das Anschleifen nicht so zu Stande gekommen, sondern dadurch vielmehr saniert worden wäre, trifft den Vermieter eventuell ein Mitverschulden, da er im Vertrag ausdrücklich erwähnt hat, dass es sich um Parkett handelt und in der von ihm übergebenen Mappe steht, dass Sie den Boden bei Bedarf stellenweise anschleifen und neu lackieren können. Dieser Ihnen vertraglich eingeräumten Möglichkeit sind Sie auch nachgegangen. Bleibt die Frage wie fachgerecht von Ihnen bzw. Ihrem Handwerker dabei vorgegangen wurde.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste