Gerichtliche Versteigerung Gewerbeobjekt

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Bigrah
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Gerichtliche Versteigerung Gewerbeobjekt

Beitrag von Bigrah » 23.12.2017, 17:03

Hallo,

Bei uns im Dorf wird ein altes Lokal versteigert. Es besteht ein Abbruchbescheid für das Gebäude und die 3 Erben des ehemaligen Besitzers können sich scheinbar nicht einigen wer das bezahlen soll.

Es gibt einen aufrechten Mietvertrag und der Mieter wie auch alle 3 Besitzer sind im Grundbuch mit Vorkaufsrecht eingetragen. Der Mietvertrag selber steht nicht darin.

So wie ich das selber nachgeforscht habe, verlieren falls ich das Grundstück ersteigere alle ihr Vorkaufsrecht und ich kann den Mietvertrag mit 3 Monatsfrist kündigen?

Stimmt das so? Und was passiert diese paar Monate wenn der Mieter in das Gebäude will welches ich ja eigentlich sofort abreißen müsste?

Vielen Dank!



Jennes
Beiträge: 3
Registriert: 27.12.2017, 22:43

Re: Gerichtliche Versteigerung Gewerbeobjekt

Beitrag von Jennes » 27.12.2017, 22:46

Was war denn am Ende ?

Bigrah
Beiträge: 3
Registriert: 23.12.2017, 16:53

Re: Gerichtliche Versteigerung Gewerbeobjekt

Beitrag von Bigrah » 29.12.2017, 23:18

Wie am Ende? Der Beitrag ist ziemlich neu. Die Versteigerung erfolgt erst Mitte Jänner.

Hermann2
Beiträge: 62
Registriert: 30.01.2017, 09:09

Re: Gerichtliche Versteigerung Gewerbeobjekt

Beitrag von Hermann2 » 09.01.2018, 14:07

Ihrer Annahme, darf ich ergänzen:

1.) durch gerichtl. zuschlag an den Käufer verlieren alle ihr Vorkaufsrecht! aber mitsteigern können alle anderen auch!

2.) den Mietvertrag könnten Sie ABER abh. vom Vertrag sogar binnen 1 Monat kündigen
(§ 569 Abs 1 Z 2 lit d ZPO)

was den Zeitraum betrifft, in welchem der Mieter noch lt. Mietvertrag das Objekt benützen dürfte, der hängt glaube ich einerseits vom genauen Wortlaut des Bescheides ab und aber auch auf die jeweils einschlägigen landesgesetzl. Bestimmungen! daher enthalte ich mich zu diesem punkt mit einer generellen aussage!

freue mich aber über weitere Details hierzu!
LG
--
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