Jahresfrist zur Kündigung im Vertrag
Verfasst: 08.12.2017, 18:50
Guten Abend zusammen,
Ich bin seit Mai Untermieter eines WG-Zimmers und habe einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag. Aufgrund eines familiären Schicksalsschlages möhte ich nun aber ausziehen und zurück in meine Heimatstadt ziehen. Der Hauptmieter ist zwar eigentlich sehr umgänglich, aber in dieser Sache lässt er nicht mit sich reden. Er besteht auf die Jahresfirst gemäß §29(2) MRG. In meinem Mietvertrag steht allerdings dazu nur:
"Der Untermietvertrag kann seitens des Untermieters mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden."
Gilt §29(2) auch, obwohl es zwar Intention des Untervermieters war, den Vertrag so zu gestalten, davon aber nichts im Vertrag steht?
Vielen Dank im Voraus und mit freunlichen Grüßen
Franz
Ich bin seit Mai Untermieter eines WG-Zimmers und habe einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag. Aufgrund eines familiären Schicksalsschlages möhte ich nun aber ausziehen und zurück in meine Heimatstadt ziehen. Der Hauptmieter ist zwar eigentlich sehr umgänglich, aber in dieser Sache lässt er nicht mit sich reden. Er besteht auf die Jahresfirst gemäß §29(2) MRG. In meinem Mietvertrag steht allerdings dazu nur:
"Der Untermietvertrag kann seitens des Untermieters mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden."
Gilt §29(2) auch, obwohl es zwar Intention des Untervermieters war, den Vertrag so zu gestalten, davon aber nichts im Vertrag steht?
Vielen Dank im Voraus und mit freunlichen Grüßen
Franz