Rechtliche Auskunft Vermietung

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Julia
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Rechtliche Auskunft Vermietung

Beitrag von Julia » 24.11.2017, 12:48

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bitte Sie um Rechtsauskunft bezüglich einer Vermietungsangelegenheit.

Vor ca. 3 Jahren bat uns ein Nachbar bzw. Bekannter, sein Mobiliar vorübergehend
in unserer Garage zwischenzulagern, bis er sein neues Haus bezieht.
Nach 4 Monaten holte er die für ihn wichtigsten bzw. noch brauchbaren Gegenstände heraus und seit diesem Zeitpunkt hörte man nichts mehr von dem Herrn.
Es gibt keinen Mietvertrag, es existieren mehrere SMS Nachrichten, in denen er immer wieder bekundet, seine Mietschuld zu begleichen und die restlichen Gegenstände zu entfernen.
Jetzt ist das Problem aufgetreten, dass ein anderer Interessent sich gemeldet hat und die Garage mieten möchte (mit Vertrag). Die Gegenstände müssten hinaus.
Wir dachten uns, dass wir dem ehemaligen Nachbarn eine Nachricht schicken und ihn bitten bis zu einem gewissen Zeitpunkt (2 Wochen) seine Gegenstände abzuholen.
Doch was wäre unser Ultimatum, wenn er darauf nicht reagiert?

Dürfen wir die Dinge entsorgen? Dürfen wir sie verkaufen (obwohl das eher nicht in Frage kommt, da sie keinen Wert mehr haben)? Eine Umsiedlung in eine unserer anderen Garagen ist unmöglich, da wir keinen Platz dafür haben!

Ich bedanke mich schon im Vorhinein für Ihre Auskunft und verbleibe mit freundlichen Grüßen!



lexlegis
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Re: Rechtliche Auskunft Vermietung

Beitrag von lexlegis » 24.11.2017, 14:27

Weisen Sie den Herren schriftlich darauf hin, dass Sie den auf unbestimmte Zeit geschlossenen mündlichen Mietvertrag nach §§ 861, 883, 1090, 1091 ABGB gemäß § 1116 ABGB hiermit aufkündigen und er als Mieter binnen 14 Tagen die im Mietobjekt gelagerten Sachen abzuholen hat, andernfalls angenommen wird, dass er das Interesse daran verloren und das Eigentum aufgegeben hat, wodurch die Sachen gemäß § 386 ABGB in Ihr Eigentum übergehen, was Sie gemäß § 362 ABGB zum Verkauf oder der Entsorgung der Sachen berechtigt.

MfG
lexlegis

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