Wie ich bereits hier vor ein paar Monaten berichtet habe, übernahm ich Ende Juni eine Wohnung für den Eigenbedarf; und habe damit nur Kummer und Probleme; u.a. ist die Gegensprechanlage defekt.
Ich habe dies erst nach der Übergabe bemerkt, und dann das sofort der Hausverwaltung gemeldet.
Anfang September?! kam endlich ein Techniker und sagte, diese Gegegensprechanlage gehört ausgetauscht.
Im Oktober fragte ich wieder bei der Hausverwaltung an, bekam aber keine Antwort!
Was soll ich tun? Wer muss die Gegensprechanlage austauschen?
(Vor-)Besitzer oder Hausverwaltung?
Gegensprechanlage defekt - Wer muss diese austauschen? (Vor-)Besitzer oder Hausverwaltung?
Gegensprechanlage defekt - Wer muss diese austauschen? (Vor-)Besitzer oder Hausverwaltung?
Zuletzt geändert von Marianne3 am 10.11.2021, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gegensprechanlage defekt - Wer muss diese austauschen? (Vor-)Besitzer oder Hausverwaltung?
mE könnten Sie als Mieter einen Antrag bei Gericht nach § 6 MRG iVm mit § 37 Abs 1 Z 2 MRG stellen.
dann muss Ihr Vermieter die HV damit beauftragen!
dann muss Ihr Vermieter die HV damit beauftragen!
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ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!
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