gerichtliche Kündigung
Verfasst: 05.10.2017, 18:29
Hallo,
aufgrund eines Zahlungsverzuges und erfolgloser Mahnungen möchte ich das Mietverhältnis mit meinem Mieter kündigen. Im Mietvertrag habe ich folgende Festlegung "bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis mit einwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen".
Ist es richtig, wenn ich in das Gerichtformular schreibe: Ich kündige per 31.10. zum 15.11.
od. ist es besser dem Mieter 1 Monat Zeit zu geben, per 31.10. zum 30.11. ??
mfg
aufgrund eines Zahlungsverzuges und erfolgloser Mahnungen möchte ich das Mietverhältnis mit meinem Mieter kündigen. Im Mietvertrag habe ich folgende Festlegung "bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis mit einwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen".
Ist es richtig, wenn ich in das Gerichtformular schreibe: Ich kündige per 31.10. zum 15.11.
od. ist es besser dem Mieter 1 Monat Zeit zu geben, per 31.10. zum 30.11. ??
mfg