Hallo,
aufgrund eines Zahlungsverzuges und erfolgloser Mahnungen möchte ich das Mietverhältnis mit meinem Mieter kündigen. Im Mietvertrag habe ich folgende Festlegung "bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis mit einwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen".
Ist es richtig, wenn ich in das Gerichtformular schreibe: Ich kündige per 31.10. zum 15.11.
od. ist es besser dem Mieter 1 Monat Zeit zu geben, per 31.10. zum 30.11. ??
mfg
gerichtliche Kündigung
Re: gerichtliche Kündigung
..zum Monatsletzten bedeutet, dass das MV am Monatsletzten beendet werden muss. Und es muss (mindestens) ein volles Monat (Frist) zwischen Zugang der Kündigung und dem Endtermin liegen
Sie müssen die Frist im Formular nicht anführen (nur einhalten).
Wenn Sie sich also sicher sind, dass dem Mieter die Kündigung noch im Oktober zugestellt wird, dann können Sie das MV "zum 30.11.2017 beenden.
Sie müssen die Frist im Formular nicht anführen (nur einhalten).
Wenn Sie sich also sicher sind, dass dem Mieter die Kündigung noch im Oktober zugestellt wird, dann können Sie das MV "zum 30.11.2017 beenden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: gerichtliche Kündigung
Ich stimme dem ersten Kommentator zu. Der 30.11 wäre das Datum der Mietvertragsbeendung. Wenn wirklich dem Mieter die Kündigung noch im Oktober zugestellt wird.
Dura lex, sed lex
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