Versäumnis der Hausverwaltung?

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eremit1
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Versäumnis der Hausverwaltung?

Beitrag von eremit1 » 23.09.2017, 13:42

Hallo,
ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle. Im September 2016 wurde das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz für Wien geändert. Damit trat auch eine Änderung des Verbrauchsnachweises für eine Herabsetzung der Abwassergebühren per 1. Jänner 2017 in Kraft. Dieser Nachweis muss nun bei größeren Wohnanlagen mit Kleingartenwasserleitungen per geeichtem Subzähler erbracht werden. Unsere Hausverwaltung hat so wie alle anderen Hausverwaltungen auch spätestens mit der Gebühren-Jahresabrechnung 2016 ein Merkblatt der MA 31 erhalten, wo auf diesen Umstand hingewiesen wird. Da in unserer Anlage die Gartenwasserleitungen von Anfang April bis Anfang November in Betrieb sind, wäre genug Zeit gewesen, rechtzeitig einen Subzähler von einem konzessionierten Installateur errichten zu lassen und den von der MA 31 geforderten Antrag (mit beigelegtem Nachweis des geeichten Subzählers) auf Herabsetzung der Kanalgebühren zu stellen. Das tat sie trotz mehrfacher Aufforderung aus der Eigentümergemeinschaft nicht. Und erst am 25. September wurde ein Subzähler installiert und später auch ein Antrag gestellt. Leider um 6 Monate zu spät, denn das meiste Gartenwasser wurde in den Monaten Mai/Juni/Juli/ August verbraucht. Das Ganze ergibt auf Grundlage des Verbrauchs der vergangenen Jahre (wo der Gartenwasserverbrauch durch einen Sachverständigen geschätzt wurde) einen finanziellen Schaden für die Eigentümergemeinschaft von etwa 3600 bis 4000 Euro. Meine Frage wäre daher, ob man die Hausverwaltung zur Begleichung dieses Schadens heranziehen kann? Hat sie es doch versäumt, trotz der Info der MA 31 zum Jahresende 2016 und der mehrmaligen Aufforderung durch einzelne Eigentümer, rechtzeitig zu handeln.
Vielen Dank im voraus
Franz



eremit1
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Re: Versäumnis der Hausverwaltung?

Beitrag von eremit1 » 07.10.2017, 22:52

Kein Sachverständiger da????

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