Hallo,
ich habe in Mai 2017 einen Mietvertrag geschlossen und es gibt einen Punkt, dass ich während des ersten Mietjahres auf das Recht verzichte, eine Kündigungserklärung abzugeben. Vor kurzem hat mein Arbeitgeber mein Arbeitsvertrag gekündigt und wird kein Arbeitsvisum für mich machen (ich komme nicht aus EU). Also, ich kann in Österreich nicht mehr bleiben, weil mein touristisches Visum bald zu Ende kommt. Außerdem kann ich die Miete nicht mehr zahlen, weil ich keinen Job bekommen werde. Gibt es eine Möglichkeit in dieser Situation den Mietvertrag früher zu kündigen?
Vielen Dank im Voraus!
Kündigung während des ersten Mietjahres
Re: Kündigung während des ersten Mietjahres
In diesem Fall ist eventuell eine frühzeitige Kündigung möglich (außerordentliche Kündigung), da Umstände eingetreten sind, die Ihnen bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren und die einen weiteren Gebrauch des Mietobjekts nicht zulassen. Wenden Sie sich rasch an den Mieterschutzverband bzw. die Arbeiterkammer in Ihrer Nähe. Alternativ können Sie mit Einverständnis des Vermieters einen Nachmieter für die Wohnung suchen.
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