Einbruch Kellerabteil - muss Haushaltsversicherung zahlen? (Vollanwendungsbereich MRG)

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green_apple
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Einbruch Kellerabteil - muss Haushaltsversicherung zahlen? (Vollanwendungsbereich MRG)

Beitrag von green_apple » 21.08.2017, 12:08

Hallo,

ich bin Mieter einer Wohnung, welche dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt. Nun wurde in meinem Kellerabteil eingebrochen (Rad wurde gestohlen, ich habe bereits eine Diebstahlsanzeige) und dabei die Tür meines Kellerabteils komplett aufgebogen, sie muss also ersetzt werden.

Nachdem ich den Schaden (kaputte Tür meines Kellerabteils) schriftlich der HV gemeldet hab, meldete sie sich telefonisch und meinte, das muss ich bei meiner Haushaltsversicherung anzeigen und diese müsste den Schaden für die Tür ersetzen. Außerdem soll ich Kostenvoranschläge von Firmen einholen und den Bestbieter beauftragen.
Ich habe zwar eine Haushaltsversicherung, müsste aber einige hundert Euro Selbstbehalt zahlen.

Ich frage mich, wie ich bzw. meine Versicherung dazu kommt, diesen Schaden beheben zu müssen? Es wundert mich, dass sowas nicht von §3 MRG gedeckt sein soll. Die HV hat sich bisher immer rechtlich korrekt verhalten. Ich vermute, dass die generelle Gebäudeversicherung sowas nicht deckt und der Vermieter also komplett selbst dafür aufkommen müsste und es daher auf meine Haushaltsversicherung abwälzen will.

Wenn von §3 MRG gedeckt, kann ich dem Vermieter ja mit Mietzinsminderung drohen, womit er dann schlechter aussteigen würde und deswegen vl. darauf eingeht, den Selbstbehalt zu übernehmen?

EDIT: Habe gerade §7 MRG entdeckt:
Wiederherstellungspflicht
§ 7. (1) Wird ein Mietgegenstand durch Zufall zur Gänze oder zum Teil unbrauchbar, so ist der Vermieter zur baurechtlich zulässigen und bautechnisch möglichen Wiederherstellung des Mietgegenstandes in dem Maß verpflichtet, als die Leistungen aus einer bestehenden Versicherung ausreichen.
Was genau heißt das jetzt?



schanzenpeter
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Re: Einbruch Kellerabteil - muss Haushaltsversicherung zahlen? (Vollanwendungsbereich MRG)

Beitrag von schanzenpeter » 21.08.2017, 14:32

Laut Ihrer Schilderung ist der Schaden an der Kellertüre und der Fahrraddiebstahl nicht durch Zufall, sondern im Zuge eines Einbruches entstanden. Beachten Sie die Meldefrist bein Ihrer HV!

green_apple
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Re: Einbruch Kellerabteil - muss Haushaltsversicherung zahlen? (Vollanwendungsbereich MRG)

Beitrag von green_apple » 21.08.2017, 15:24

Vielen Dank, noch eine kurze Frage bzgl. der Mietzinsminderung:
Im Mietvertrag fehlt beim Hinweis auf das Kellerabteil das Wort "absperrbar", jedoch wird explizit angeführt, dass ein Schlüssel für das Kellerabteil übergeben wurde. Man kann also davon ableiten, dass das Kellerabteil laut Vertrag abschließbar sein muss, korrekt?
In diesem Fall kommt noch dazu, dass es zwar nach wie vor abschließbar ist, aber das Abschließen nichts bringt, da die Tür aufgebogen ist, und dass es noch eine generelle Kellertür gibt, die ebenfalls abschließbar ist (diese hat keine Schäden).

Bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob ich allein mit §3 MRG durchkomme - es handelt sich hierbei ja weder um einen ernsten Schaden des Hauses noch besteht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung noch wären es Arbeiten, die zur Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses erforderlich sind.

green_apple
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Re: Einbruch Kellerabteil - muss Haushaltsversicherung zahlen? (Vollanwendungsbereich MRG)

Beitrag von green_apple » 24.08.2017, 12:53

Blöderweise hat sich die Hausverwaltung mit ihrer Rückmeldung so lang Zeit gelassen, dass das eingetreten ist, wovor schanzenpeter gewarnt hat und die Meldefrist der Haushaltsversicherung abgelaufen ist. Ich könnte also auf den Kosten (800 Euro) sitzen bleiben, wenn sich die Versicherung nicht kulant zeigt (hab noch keine Antwort erhalten) und ich jetzt einen Schlosser beauftrage.

Da ich das Abteil sowieso nicht mehr benutzen will, plane ich, die Tür bis zum Auszug so zu lassen, sollte die Versicherung nicht zahlen. Soweit ich dem MRG entnehmen kann, hat der Vermieter kein Recht, mir die Reparaturkosten von der Kaution abzuziehen, ist das korrekt?

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