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Nichtige Mindestmietdauer

Verfasst: 13.08.2017, 18:36
von lexlegis
Guten Abend!

Im Mietvertrag meines MD steht:

"Das MV läuft mindestens 16 Monate. Danach kann es unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist aufgekündigt werden."

Das MRG ist anwendbar.

Für mich ist das aufgrund dem Wort "mindestens" ein zeitlich unbefristeter Vertrag mit einer Mindestmietdauer von 16 Monaten.

Ich hätte hier für die Mindestmietdauer Nichtigkeit gemäß § 879 Abs 3 ABGB angenommen, da hier versucht wird ius cogens nach § 29 Abs 2 MRG zu umgehen.

Meine Frage wäre ob nun die Kündigungsfrist des § 560 Abs 1 Z 2 lit d ZPO oder die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Anwendung gelangt, da ja nur die Mindestmietdauer von 18 Monaten unzulässig und somit hinfällig ist.

Wie seht ihr das?

MfG
lexlegis