Gegen den Willen des Miteigentümer einziehen

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Nika89
Beiträge: 1
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Gegen den Willen des Miteigentümer einziehen

Beitrag von Nika89 » 01.08.2017, 22:31

Hallo liebe Mitglieder!

Ich habe eine etwas komplizierte Frage:

Es geht um das Haus meines Lebensgefährten, es gehört zur Hälft ihm, zur Hälfte seinem Bruder.
Der Bruder ist mit Hauptwohnsitz im Haus gemeldet, lebt jedoch seit 15 Jahren bei seiner Partnerin.

Nun möchten mein Lebensgefährte und ich gemeinsam mit meinen beiden Kindern in seinem Haus zusammen wohnen.
Der Bruder möchte das jedoch nicht da er das Haus verkaufen möchte, was aber natürlich nicht geht, da es auch
meinem Lebensgefährten gehört, der auch darin wohnt.

Einen Mietvertrag mit mir möchte der Bruder nicht, auch das ihn meine Lebensgefährte "auszahlt", lehnt er ab.
Das Haus ist schon alt und eher klein, es gibt Küche, Bad und 4 Zimmer, es also aufzuteilen in zwei Hälften
fällt ebenfalls weg.
Nun ist mein Lebensgefährte so weit, dass er es in Betracht zieht, mich ohne Einverständnis des Bruders
bei ihm anzumelden und dem Umzug ohne brüderliche Erlaubnis duchzusetzen.

Laut der Rechtsberatung (am Bezirksgericht) kann der Bruder mich dann delogieren lassen.
Es gäbe nur die Möglichkeit eines Teilungsverfahrens das mein Lebensgefährte einreichen müsste.
Das möchte er (aus famlieren und auch finanziellen Gründen) nicht.

Frage: Gibt es noch Möglichkeiten auch ohne das Einverständniss des Bruders einzuziehen?

lg Veronika



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: Gegen den Willen des Miteigentümer einziehen

Beitrag von lexlegis » 04.08.2017, 07:40

Nein (§ 828 Abs 1 Satz 2 ABGB)

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