Geruchsbelästigung durch Nachbarin

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ThUnDeRfOxX
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Geruchsbelästigung durch Nachbarin

Beitrag von ThUnDeRfOxX » 13.06.2017, 11:04

Sehr geehrte Forenmitglieder und Rechtsexperten,

ich schildere kurz mein vorliegendes Problem:
wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einer Genossenschaftswohnung im 3. Stock, je Stock 3 Wohneinheiten. Seit ungefähr September des letzten Jahres stinkt es im Gang des Wohnhauses extrem widerlich. Der Geruch ist schwer zu beschreiben, nach Katzentoilette, Zigarettenrauch und moder. Jedenfalls wird dieser Geruch in den warmen Jahreszeiten immer mehr wahrnehmbar. Wir wissen auch, dass dieser Geruch von unserer Nachbarin kommt, da wir mit dem anderen Mieter des Geschosses schon gesprochen haben und der Geruch deutlich aus ihrer Wohnung austritt.
Ich habe nun schon mehrmals bei der Genossenschaft angerufen, die sagen mir jedoch immer, dass sie sich mit dem Sachwalter der Frau in Verbindung setzen und das Problem ansprechen, passiert ist jedoch noch nichts. Auch nicht im Winter, als zusätzlich zu dem Geruch auch noch Qualm und Verbrennungsgerüche dazukamen und wir den Verdacht äußerten, dass die Mieterin den Kamin nicht ordnungsgemäß freigelegt hat und daher evtl. Gefahr für die restlichen Mieter entstehen könnte.
Das Hauptproblem dabei ist jedoch, dass dieser Geruch zu uns in die Wohnung zieht, vom Gang aus. Wir stellten dazu bereits ein Duftgerät in unsren Vorzimmer auf bzw. müssen vor die Eingangstüre Handtücher legen, damit dieser Geruch nicht in die Wohnung zieht.
Wir können den Gang des Wohnhauses leider nicht belüften, es gibt nur ein automatisches Dachluckenfenster, dass man zwar öffnen kann, diese schließt sich jedoch nach 15 Minuten wieder - also nur ein kurzzeitiger Effekt.
Meine Frage wäre, wie wir weiter vorgehen sollen. Nochmals vielleicht persönlich bei der Genossenschaft vorstellig werden oder gibt es rechtliche Möglichkeiten?
Falls ihr noch Details zum Sachverhalt benötigt, bitte einfach fragen.

Vielen Dank schonmal.



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
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Beitrag von Das_Pseudonym » 27.06.2017, 13:04

Versuche mal bei einer Sozialdienstelle jemanden zu finden der bei der Person nach den rechten sehen kann. Eventuell das du eine Polizeidienstelle aufsuchst das sie schauen ob die Person noch lebendig ist.

MG
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Beitrag von MG » 28.06.2017, 15:53

Wenn die Geruchsbelästigung ein derartiges Ausmaß erreicht, dass Sie dadurch im Gebrauch Ihrer Wohnung eingeschränkt sind, sind Sie berechtigt, die Miete zu mindern. Vielleicht hilft es, dass Sie dies vorweg der Vermieterin bekannt geben, dass Sie für den Fall, dass sich nichts ändert, ab .... die Miete reduzieren werden.

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