Montage von versperrbaren Fensterhebel

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Weissa41
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Montage von versperrbaren Fensterhebel

Beitrag von Weissa41 » 31.05.2017, 14:45

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem 4 Parteienhaus (Mieter + Eigentümer). Da eine Partei ständig die Stiegenhausfenster geöffnet hält (auch im Winter) möchte ich 2 von 3 Fenstern mit einem versperrbaren Fensterhebel versehen lassen.
Wie sollte ich vorgehen, kann man § 16 WEG Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts anwenden?

Die selbe Partei verkeilt ständig geöffnet die Kellertüre (Brandschutztüre), die Hausverwaltung unternimmt nichts. Da ich teures Werkzeug im Keller verstaut habe möchte ich, dass die Kellertüre versperrt sein soll. Vermutlich bezahlt bei Diebstahl die Versicherung auch weniger bis gar nichts.
Wie kann ich es durchsetzen, dass die Kellertüre versperrt wird?

Danke für jede Antwort.



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