Habe eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit 6 Wohnungen.
Ein Eigentümer hat seine Wohnung an Feriengäste tageweise vermietet.
Darf er das ohne die übrigen Eigentümer zu fragen?
Danke für eine Antwort.
Rechtliche Grenzen: Wohnung an Touristen vermieten
In Vorarlberg gilt es zwei Sachen zu beachten: Die Nachbarn und die Behörden.
Nachbarn
Die Rechtsprechung verlangt die Einwilligung der anderen Miteigentümer, wenn es zu einer Belastung deren Eigentum, bzw der Allgemeinflächen kommen könnte. Das ist fast immer der Fall. Also wird dafür die Zustimmung gebraucht, welche sich notfalls auch gerichtlich ersetzen lässt.
Behörden
Die Wohnung soll nicht mehr der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern stellt eine Ferienwohnungen iSd § 16 Vorarlberger Raumplanungsetzes dar. Hierfür braucht es die erforderlichen Widmungen, ev auch eine grundverkehrsrechtliche Genehmigung.
Nachbarn
Die Rechtsprechung verlangt die Einwilligung der anderen Miteigentümer, wenn es zu einer Belastung deren Eigentum, bzw der Allgemeinflächen kommen könnte. Das ist fast immer der Fall. Also wird dafür die Zustimmung gebraucht, welche sich notfalls auch gerichtlich ersetzen lässt.
Behörden
Die Wohnung soll nicht mehr der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern stellt eine Ferienwohnungen iSd § 16 Vorarlberger Raumplanungsetzes dar. Hierfür braucht es die erforderlichen Widmungen, ev auch eine grundverkehrsrechtliche Genehmigung.
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