Mietanbot

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Danton
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Mietanbot

Beitrag von Danton » 23.05.2017, 13:13

Guten Tag!

Ich habe eine Frage zu den Mietanbotsrechten von Maklern. Meine Freundin hat sich bei einem Immobilienmakler gemeldet. Der hat ihr anscheinend irgendwas zugesandt, einen Link soweit ich weiss. Der meinte am Telefon sie solle da die Häkchen durchklicken, damit er ihr die Wohnung zeigen könne.

Wir haben uns dann gemeinsam die Wohnung angeschaut und da uns diese gefallen hat, haben wir am gleichen Tag ein Mietanbot an die Vermieter abgegeben, weil der Makler meinte es eilt.. etc. das übliche Maklergewäsch. Jetzt ist mir leider privat sehr intensiv etwas dazwischen gekommen, sodass wir dem Makler gesagt haben, dass wir nicht mehr einziehen können. Ca. 2 Wochen nachdem Mietanbot. Der Makler meinte das nur eine Woche Rücktrittsrecht ist.
Meine Freundin hat sich dann schlau gemacht und ist über ihren Rechtsschutz auf § 30a KSchG aufmerksam geworden. Heißt, da wir nicht über die Fristen und Rechte etc. eines solchen Mietanbots aufgeklärt wurden und zudem das Anbot am selben Tag wie die Besichtigung abgaben, bis zu 30 Tage Rücktrittsrecht haben.

Der Makler meint nun, dass die Häkchen auf dieser Website die er ihr geschickt hat, sie darüber aufklären sollten und sie das damit bestätigte.

Ich kenne diese Seite nicht. Ich hab mir allerdings mal eine solche Seite von jemanden zeigen lassen, ich glaube das sowas zu schwammig ist, als das er was damit beweisen kann?! Man kann lediglich auf weiterführende Links klicken, die einem irgendwelche AGBs zeigen sollen. Theoretisch kann er ja nicht mal beweisen das Sie selbst überhaupt diese klicks gemacht hat, ich selbst bin da ja sogar skeptisch... aber das ist was anders.

Was für mich aber noch viel wichtiger ist. Er hat bei der Besichtigung und bei Mietanbotsabgabe kein Wort dazu gesagt, wie bindend sowas angeblich ist etc. Bisher dachten wir, dass ein Mietverhältnis etc. erst ab Mietvertragsunterzeichnung so richtig bindend ist!!
Außerdem wurde ich nie belehrt. Weder von ihm, noch habe ich diese ominöse Seite gesehen!! Das heißt, ich als zweite Vertragspartei wurde in keinster Weise aufgeklärt und für den Vertrag gelten die 30 Tage Rücktrittsrecht. Oder liege ich da falsch?

Würde mich sehr über eure Meinungen freuen.


Vielen Dank und liebe Grüße



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 23.05.2017, 15:01

Die Frist des § 30a Abs 2 beginnt erst zu laufen, sobald der Verbraucher eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Diese Häckchen genügen mE nicht und zählen nicht als ordentliche (transparente) Aufklärung.

Danton
Beiträge: 3
Registriert: 23.05.2017, 12:29

Beitrag von Danton » 01.06.2017, 16:14

Hey lexlegis,

vielen Dank für die Antworten!! :)
Eine weitere Frage noch dazu. Wie ist es in dem Fall, da nur der eine der beiden Partner (ob nun dürftig oder nicht) belehrt wurde, wie steht es da mit der Gültigkeit des Vertrages?
Hätten nicht beide Teile (also beide Partner) der Mieterpartei belehrt worden sein?

Vielen Dank und liebe Grüße

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