Stillschweigende Verlängerung und Maklerprovision
Verfasst: 21.05.2017, 04:36
Hallo liebe Community,
ich möchte kurz unsere Situation beschreiben bevor ich zu meinen Fragen komme:
Der Mietvertrag für unsere Wohnung (Mehrparteienhaus) ist im Juli letzten Jahres ausgelaufen (mit der Formulierung "...ohne dass es einer Küdigung bedarf...", also einem unbedingten Termin). Da der Vermieter jedoch zuvor schon geäußert hat, dass wir gerne bleiben können, haben wir die Wohnung nicht geräumt und die Miete weiter bezahlt.
Nun meine erste Frage: Sehe ich es richtig, dass hier somit eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (befristet) um 3 Jahre weitere Jahre zustande gekommen ist?
Im November darauf (also rund 5 Monate später) bekamen wir eine Mail vom Makler, dass er sich über die Verlängerung freut. Angehängt war ein Mietvertrag und eine Rechnung über die Provision (1/2 BBM).
Da ich mit einem Absatz im Mietvertrag nicht einverstanden war habe ich nochmal um Klärung gebeten und dem Makler geantwortet jedoch bis heute keine Antwort erhalten. Für mich war das Thema damit bis letzte Woche erledigt.
Denn kürzlich wurde ich vom Vermieter darauf angesprochen, dass wir auch nach "mehrmaliger Kontaktaufahme" duch den Makler (es gab genau diese eine erwähnte email auf welche ich geantwortet habe) den Mietvertrag nicht unterschrieben haben und wir sofort mit dem Makler Kontakt aufnehmen sollen.
Hier meine zweite Frage: Besteht jetzt (also 10 Monate nach der "stillschweigenden Verlängerung") ein Anspruch des Maklers auf eine Provision? Zudem er gar nicht an der verlängerung beteiligt war.
Außerdem behauptet der Vermieter, dass wir durch das Nicht-räumen der Wohnung nun in einem unbefristeten Mietverhältnis stecken würden und er dadurch jederzeit eine 25%-ige Erhöhung der Miete zurückwirkend einfordern könne (um uns somit bezüglich Makler unter Druck zu setzen).
Letzte Frage dazu Ist es möglich, dass wir uns durch unser Handeln irgendwie direkt in ein unbefristetes Mietverhältnis manövriert haben? (Meines Wissens nach wird der MV zunächst auf drei Jahre befristet verlängert).
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Sg
ich möchte kurz unsere Situation beschreiben bevor ich zu meinen Fragen komme:
Der Mietvertrag für unsere Wohnung (Mehrparteienhaus) ist im Juli letzten Jahres ausgelaufen (mit der Formulierung "...ohne dass es einer Küdigung bedarf...", also einem unbedingten Termin). Da der Vermieter jedoch zuvor schon geäußert hat, dass wir gerne bleiben können, haben wir die Wohnung nicht geräumt und die Miete weiter bezahlt.
Nun meine erste Frage: Sehe ich es richtig, dass hier somit eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (befristet) um 3 Jahre weitere Jahre zustande gekommen ist?
Im November darauf (also rund 5 Monate später) bekamen wir eine Mail vom Makler, dass er sich über die Verlängerung freut. Angehängt war ein Mietvertrag und eine Rechnung über die Provision (1/2 BBM).
Da ich mit einem Absatz im Mietvertrag nicht einverstanden war habe ich nochmal um Klärung gebeten und dem Makler geantwortet jedoch bis heute keine Antwort erhalten. Für mich war das Thema damit bis letzte Woche erledigt.
Denn kürzlich wurde ich vom Vermieter darauf angesprochen, dass wir auch nach "mehrmaliger Kontaktaufahme" duch den Makler (es gab genau diese eine erwähnte email auf welche ich geantwortet habe) den Mietvertrag nicht unterschrieben haben und wir sofort mit dem Makler Kontakt aufnehmen sollen.
Hier meine zweite Frage: Besteht jetzt (also 10 Monate nach der "stillschweigenden Verlängerung") ein Anspruch des Maklers auf eine Provision? Zudem er gar nicht an der verlängerung beteiligt war.
Außerdem behauptet der Vermieter, dass wir durch das Nicht-räumen der Wohnung nun in einem unbefristeten Mietverhältnis stecken würden und er dadurch jederzeit eine 25%-ige Erhöhung der Miete zurückwirkend einfordern könne (um uns somit bezüglich Makler unter Druck zu setzen).
Letzte Frage dazu Ist es möglich, dass wir uns durch unser Handeln irgendwie direkt in ein unbefristetes Mietverhältnis manövriert haben? (Meines Wissens nach wird der MV zunächst auf drei Jahre befristet verlängert).
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Sg