Stillschweigende Verlängerung und Maklerprovision

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tschak123
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Stillschweigende Verlängerung und Maklerprovision

Beitrag von tschak123 » 21.05.2017, 04:36

Hallo liebe Community,

ich möchte kurz unsere Situation beschreiben bevor ich zu meinen Fragen komme:

Der Mietvertrag für unsere Wohnung (Mehrparteienhaus) ist im Juli letzten Jahres ausgelaufen (mit der Formulierung "...ohne dass es einer Küdigung bedarf...", also einem unbedingten Termin). Da der Vermieter jedoch zuvor schon geäußert hat, dass wir gerne bleiben können, haben wir die Wohnung nicht geräumt und die Miete weiter bezahlt.

Nun meine erste Frage: Sehe ich es richtig, dass hier somit eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (befristet) um 3 Jahre weitere Jahre zustande gekommen ist?

Im November darauf (also rund 5 Monate später) bekamen wir eine Mail vom Makler, dass er sich über die Verlängerung freut. Angehängt war ein Mietvertrag und eine Rechnung über die Provision (1/2 BBM).

Da ich mit einem Absatz im Mietvertrag nicht einverstanden war habe ich nochmal um Klärung gebeten und dem Makler geantwortet jedoch bis heute keine Antwort erhalten. Für mich war das Thema damit bis letzte Woche erledigt.

Denn kürzlich wurde ich vom Vermieter darauf angesprochen, dass wir auch nach "mehrmaliger Kontaktaufahme" duch den Makler (es gab genau diese eine erwähnte email auf welche ich geantwortet habe) den Mietvertrag nicht unterschrieben haben und wir sofort mit dem Makler Kontakt aufnehmen sollen.

Hier meine zweite Frage: Besteht jetzt (also 10 Monate nach der "stillschweigenden Verlängerung") ein Anspruch des Maklers auf eine Provision? Zudem er gar nicht an der verlängerung beteiligt war.


Außerdem behauptet der Vermieter, dass wir durch das Nicht-räumen der Wohnung nun in einem unbefristeten Mietverhältnis stecken würden und er dadurch jederzeit eine 25%-ige Erhöhung der Miete zurückwirkend einfordern könne (um uns somit bezüglich Makler unter Druck zu setzen).

Letzte Frage dazu Ist es möglich, dass wir uns durch unser Handeln irgendwie direkt in ein unbefristetes Mietverhältnis manövriert haben? (Meines Wissens nach wird der MV zunächst auf drei Jahre befristet verlängert).


Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Sg



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 21.05.2017, 07:57

Nach 14 Tagen (nach dem Ende des zeitlich befristeten MV) gilt das MV als stillschweigend erneuert, sofern weder von dem Bestandgeber eine Klage auf Zurückstellung, noch von dem Bestandnehmer auf Zurücknahme des Bestandgegenstandes erhoben wird. Das MV kommt unter den Bedingungen zu Stande, unter denen der vorige Mietvertrag zu Stande kam (§§ 1114, 1115 ABGB iVm § 569 ZPO)

Sofern der Maklervertrag vorsieht, dass für den Fall einer Verlängerung des befristeten Mietverhältnisses oder einer Umwandlung in ein unbefristetes eine Folgeprovision zu leisten ist, sind zwei Begrenzungen vorgesehen. Zum einen darf die Folgeprovision höchstens ½ Bruttomietzins betragen. Zum anderen dürfen Folgeprovision und „Erstprovision" gemeinsam nicht mehr betragen als die fiktive Provisionsobergrenze bei Gesamtbetrachtung der einzelnen Mietverhältnisse als einziges Mietverhältnis (damit der Folgeprovisionsanspruch dem Grunde nach besteht, muss der Makler auch für die Verlängerung/Umwandlung verdienstlich geworden sein; wenn also etwa die Verlängerung ohne sein Zutun zustande kommt, besteht kein Anspruch auf Folgeprovision -->§ 6 Abs1 Maklergesetz). Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis verjähren in 3 Jahren ab Fälligkeit. Die Verjäh­rung ist gehemmt, solange der Makler vom Zustandekommen des vermittelten Geschäftes keine Kenntnis erlangen konnte (§ 11 Maklergesetz).

http://www.konsumentenfragen.at/konsume ... aklerInnen

tschak123
Beiträge: 6
Registriert: 21.05.2017, 04:02

Beitrag von tschak123 » 21.05.2017, 17:45

Vielen Dank erstmal!

Es sind mir einige Dinge jedoch nicht ganz klar:
Sofern der Maklervertrag vorsieht, dass für den Fall einer Verlängerung des befristeten Mietverhältnisses oder einer Umwandlung in ein unbefristetes eine Folgeprovision zu leisten ist...
Wie kommt ein solcher Maklervertrag zustande? Der Auftraggeber für den Makler war ja in unserem Fall der Abgeber. Sind wir mit dem Abschluss des Mietvertrages einen Vertrag mit dem Makler (ohne Schriftform) eingegangen?

damit der Folgeprovisionsanspruch dem Grunde nach besteht, muss der Makler auch für die Verlängerung/Umwandlung verdienstlich geworden sein; wenn also etwa die Verlängerung ohne sein Zutun zustande kommt, besteht kein Anspruch auf Folgeprovision
Kann dies bei einer stillschweigenden Verlängerung überhaupt der Fall sein? Die einzige Leistung des Maklers war es, einige Monate später den MV + Rechnung zu schicken. (Vermutlich weil er es nicht eher vom Vermieter erfahren hatte.)

Wie wird dieses "verdienstlich werden" genau definiert?


MfG

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