Gewerbeschein (ust-frei) - Teil der Miete als Ausgabe

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HDsports
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Gewerbeschein (ust-frei) - Teil der Miete als Ausgabe

Beitrag von HDsports » 12.05.2017, 16:11

Hallo liebe Community,

wenn man einen kleinen Gewerbeschein hat (umsatzsteuerbefreit) und dafür die Wohnung bzw. einen Teil der Wohnung für diese Arbeit verwendet, darf man diese, soweit ich weiß, als Ausgabe abschreiben. Zumindest diesen Teil der Wohnung.
Sagen wir die Miete beträgt 700 Euro, davon wird ein Fünftel als Arbeitsbereich genutzt. Also wären es etwa 170 Euro pro Monat.

Im Mietvertrag ist u.a. folgender Inhalt:
"Da der Mietgegenstand nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet wird, wird dem Mieter unter Bezugnahme auf § 6 Abs 1 Z 16 UStG in Verbindung mit § 10 Abs 1 Z4a UStG der derzeit begünstigte Umsatzsteuersatz von 10 % (...) vorgeschrieben. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass durch die Neufassung des $ 6 Abs 2 UStG durch das 1. StabG 2012 ab 1.9.2012 die Nutzung des ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Mietobjektes durch den Mieter zu anderen als zu Wohnzwecken, insbesondere zur Erzielung von einnahmen, für den Vermieter beträchtliche finanzielle Konsequenzen im Bereich der Umsatzsteuer bedeutet.

Vereinbart wird, dass der Mieter verpflichtet ist, den Vermieter umgehen schriftlich zu informieren, sobald er das Mietobjekt oder Teile davon (Arbeitszimmer, etc.) nicht ausschließlich zu Wohnzwecken, sondern zu anderen Zwecken. Für den Vermieter ist diese Information von besonderer rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere dann, wenn das Mietobjekt oder Teile davon zur Erzielung von Einnahmen verwendet wird, die nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG) umsatzsteuerbefreit sind, oder für welche der Mieter seinen Geschäftspartner 20% Umsatzsteuer (§6 Abs 2 UStG) in Rechnung stellt"

Nun meine Fragen:
Kann der Vermieter in diesem Fall verweigern das man einen Teil der Wohnung als Arbeitsplatz abschreibt? Oder kann er eine höhere Miete verlangen?
In diesem Fall ist der Mieter bei seiner selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerbefreit. Daher verstehe ich nicht ganz welche Konsequenzen dies für den Vermieter hat?



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