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Tag Rückgabe Mietwohnung
Verfasst: 11.05.2017, 12:38
von peter weider2
Schönen guten Tag,
angenommen ein Mietvertrag endet am Freitag 30.06 und die Wohnung ist ab dem 01.07 an die Nachmieter vermietet.
Muss nun am 30.06 die Wohnung zurückgegeben werden?
Am Tag darauf oder am Werktag darauf (03.07)?
Vielen Dank!
Verfasst: 11.05.2017, 14:40
von Manannan
Das Mietverhältnis endet am 30.06. und bis dahin ist das Objekt zu räumen. Widrigenfalls riskieren Sie eine Besitzstörungsklage.
Verfasst: 11.05.2017, 16:32
von Hubert Neubauer
Manannan hat geschrieben:Das Mietverhältnis endet am 30.06. und bis dahin ist das Objekt zu räumen. Widrigenfalls riskieren Sie eine Besitzstörungsklage.
Inwiefern Besitzszörungsklage? Eher Räumungsklage
Verfasst: 11.05.2017, 18:49
von peter weider2
Können Sie mir sagen in welchem Paragraph das steht?
Ich habe sehr lange gegoogelt und leider nur Informationen zur Rechtslage in Deutschland gefunden, wo es heißt
"Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben."
Dies wird in Deutschland anscheinend so ausgelegt, dass das Mietverhöltniss bis zum 30. läuft und erst am nachfolgendem Werktage die Rückgabe stattfindet.
Verfasst: 11.05.2017, 19:23
von Hubert Neubauer
Sie haben das Recht die Wohnung bis zum 30.6. zu benützen, wird die Wohnung länger benützt erfolgt dies titellos, daher hat der Eigentümer Anspruch auf Räumung.
Verfasst: 13.05.2017, 08:54
von lexlegis
§§ 861, 1090, 1091 erster Halbsatz, 1113, 1109 ABGB
§§ 1114, 1115 ABGB iVm § 569 ZPO
§ 567 ZPO