Gasleitung für 4 Tage abgedreht - Anspruch auf Hotelzimmer?
Verfasst: 09.05.2017, 20:14
Liebes Forum,
ich habe soeben mit entsetzen eine Mitteilung einer privaten Installationsfirma an unserer Haustüre (Mehrparteienhaus) gefunden, in der uns mitgeteilt wird, dass die Hauptgasleitung nächste Woche (15-18.05.2017)für 4 Tage, aufgrund von Reparaturarbeiten, abgedreht wird.
Da meine Lebensgefährtin und ich Vollzeit berufstätig sind und über eine normale Körperhygiene verfügen, fragen wir uns natürlich wie wir dieser in den 4 Tagen nachgehen sollen. Das man auch kalt duschen kann ist mir bewusst, sehe ich aber nicht ein. Kochen ist auch nicht möglich, da wir einen Gasherd haben.
Ich habe nun vor, morgen die Hausverwaltung (Genossenschaft) zu kontaktieren und dem nachzugehen. Zuvor möchte ich mich jedoch kurz absichern ob bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen um Druck aufzubauen.
Folgend meine Fragen an euch:
- Habe ich Anspruch auf Kostenrückerstattung für die Nutzung eines Hotelzimmers während dieser Zeit?( Die Wohnung ist ja immerhin nicht voll nutzbar)
-Habe ich etwaigen Anspruch auf Mietreduktion?
Vielen Dank im Vorhinein.
Beste Grüße,
Philip
ich habe soeben mit entsetzen eine Mitteilung einer privaten Installationsfirma an unserer Haustüre (Mehrparteienhaus) gefunden, in der uns mitgeteilt wird, dass die Hauptgasleitung nächste Woche (15-18.05.2017)für 4 Tage, aufgrund von Reparaturarbeiten, abgedreht wird.
Da meine Lebensgefährtin und ich Vollzeit berufstätig sind und über eine normale Körperhygiene verfügen, fragen wir uns natürlich wie wir dieser in den 4 Tagen nachgehen sollen. Das man auch kalt duschen kann ist mir bewusst, sehe ich aber nicht ein. Kochen ist auch nicht möglich, da wir einen Gasherd haben.
Ich habe nun vor, morgen die Hausverwaltung (Genossenschaft) zu kontaktieren und dem nachzugehen. Zuvor möchte ich mich jedoch kurz absichern ob bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen um Druck aufzubauen.
Folgend meine Fragen an euch:
- Habe ich Anspruch auf Kostenrückerstattung für die Nutzung eines Hotelzimmers während dieser Zeit?( Die Wohnung ist ja immerhin nicht voll nutzbar)
-Habe ich etwaigen Anspruch auf Mietreduktion?
Vielen Dank im Vorhinein.
Beste Grüße,
Philip