Betriebskosten: Verechnung von Kabel-TV

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Georg Steinbacher
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Betriebskosten: Verechnung von Kabel-TV

Beitrag von Georg Steinbacher » 19.04.2017, 20:07

Hallo,
bei meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung(2016) viel mir auf das mir im Vergleich zum Vorjahr(2015) zusätzlich 270€ für "TV-Programm" verechnet wurden. Nach kurzer Nachfrage bei meiner Hausverwaltung stellte sich heraus das meine Hausverwaltung für das gesamte Wohnhaus seit 2016 Kabelfernsehen bezieht und dies dementsprechend weiterverechnet.

Mein Problem dabei ist das ich bereits seit 4 Jahren beim selben Anbieter Kabelfernsehen beziehe und daher jetzt unbewust seit ~1 Jahr doppelt bezahle. Ich wurde diesbezüglich nie von meiner Hausverwaltung informiert und nach kurzen Gespräch mit meinen Nachbarn stellte sich heraus das auch sie nichts von dieser Änderung von seiten der Hausverwaltung wussten und auch seit ~1 Jahr doppelt für ihr Kabelfernsehn bezahlen.

Ich bin nun etwas irritiert. Kann meine Hausverwaltung einfach für alle Mieter Kabelfernsehen bestellen ohne diese zu informieren?

In meinem Mietvertrag steht zusätzlich im Punkt Betriebskosten:

"Es versteht sich von selbst, dass die mietende Partei verpflichtet ist, ihre individuellen Betriebskosten wie beispielsweise Telefon, Haushaltsversicherung, TV-Gebühren, Stromverbrauch, etc. selbst zu organisieren und zu bezahlen."


Meine Frage ist nun ob ich mich gegen diese zusätzlichen Betriebskosten wehren kann, bzw. ob ich diese auch von meiner Hausverwaltung zurückfordern kann? Da in meinem Mietvertrag(unterschrieben 2012) klar definiert ist das ich mich um mein TV Angebot selbst kümmern muss.

Danke für eure Hilfe!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 20.04.2017, 17:52

Man hätte Sie rechtzeitig informieren müssen, dass zusätzliche Gebühren für Kabelfernsehen anfallen werden. Diesen Vertrag ohne Rücksprache abzuschließen und die Betriebskosten einfach so anzuheben, ohne die Bewohner darüber zu informieren, war von der Hausverwaltung nicht in Ordnung.

Halten Sie Rücksprache mit der Hausverwaltung und fordern Sie das bereits Bezahlte zurück.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 20.04.2017, 20:15

Zur Beantowrtung der Frage sollte man einmal wissen ob der Frsgesteller ET oder Mieter ist

lexlegis
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Re: Betriebskosten: Verechnung von Kabel-TV

Beitrag von lexlegis » 20.04.2017, 21:05

Georg Steinbacher hat geschrieben:
Ich bin nun etwas irritiert. Kann meine Hausverwaltung einfach für alle Mieter Kabelfernsehen bestellen ohne diese zu informieren?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.04.2017, 15:24

Wenn er Mieter ist, dann ist im Vollabwendungsbereich die Verrechnung ausgeschlossen (§21 MRG).

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