Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor eine Klimaanlage (Split Variante - ein Teil steht auf dem Dach) installieren zu lassen (Eigentumswohnung) und wollte mich hinsichtlich folgender Fragen erkundigen:
1) Müssen alle Eigentümer zustimmen oder reicht ein >50% Mehrheit?
2) In welcher Form muss die Einholung der Zustimmungen erfolgen? Reicht es an alle Eigentümer einen eingeschriebenen Brief zu senden und darin zu Fragen ob jemand Einspruch hat? (zB Sollten Sie Einspruch gegen mein Vorhaben, so antworten Sie bitte innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt dieses Schreiben!).
Vielen Dank vorab.
ich habe vor eine Klimaanlage (Split Variante - ein Teil steht auf dem Dach) installieren zu lassen (Eigentumswohnung) und wollte mich hinsichtlich folgender Fragen erkundigen:
1) Müssen alle Eigentümer zustimmen oder reicht ein >50% Mehrheit?
2) In welcher Form muss die Einholung der Zustimmungen erfolgen? Reicht es an alle Eigentümer einen eingeschriebenen Brief zu senden und darin zu Fragen ob jemand Einspruch hat? (zB Sollten Sie Einspruch gegen mein Vorhaben, so antworten Sie bitte innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt dieses Schreiben!).
Vielen Dank vorab.
Sie benötigen die Zustimmung aller Miteigentümer.
Die Einholung der Zustimmung in der von Ihnen skizzierten Form ist nicht empfehlenswert, da damit die Zustimmung nicht direkt nachweisbar ist.
Sollten einzelne Miteigentümer nicht zustimmen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die fehlende Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung zu ersetzen.
Erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Baubehörde ob und ggf. welche Schritte Sie dort setzen müssen.
mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
Die Einholung der Zustimmung in der von Ihnen skizzierten Form ist nicht empfehlenswert, da damit die Zustimmung nicht direkt nachweisbar ist.
Sollten einzelne Miteigentümer nicht zustimmen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die fehlende Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung zu ersetzen.
Erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Baubehörde ob und ggf. welche Schritte Sie dort setzen müssen.
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RA Michael Gruner
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Re: Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
Wenn im gleichen Bau schon mehrere Personen eine Zustimmung aller Miteigentümer eingeholt haben und sich eine Klimaanlage montiert haben, muss dann jeder weitere immer wieder eine Erlaubnis aller einholen, oder reicht nicht das es einem im Verbund genehmigt wurde?
Vielen Dank
Vielen Dank
Re: Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
Weil andere schon so ein Klimaaußengerät installiert haben, davon kann man sich wohl nichts kaufen und es wäre die Zustimmung aller Miteigentümer einzuholen. Man weiß nicht, wann und unter welchen Umständen die Anlagen montiert wurden (z.B. fehlende Zustimmung wurde im gerichtlichen Außerstreitverfahren ersetzt, ein wichtiges Interesse bspw. gesundheitlicher Natur des damaligen Wohnungseigentümers lag vor, keine praktikable Alternativen wie Jalousien, Markisen oder Rollläden möglich, die oberen Stockwerke sind wahnsinnig überhitzt usw.). Auch ein Blick in den Kaufvertrag und Benützungsvereinbarungen könnte Aufschluss darüber geben, ob es noch separat die Zustimmung der anderen braucht oder ob eine derartige Nachrüstung überhaupt noch zulässig ist.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.08.2024, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
Laut Auskunft des Verwalters wurden die anderen, bereits installierten Klimaanlagen, nach Einholung sämtlicher Unterschriften aller anderen Miteigentümer und ohne das dort ein wichtiges Interesse oder ein gerichtliches Außerstreitverfahren statt gefunden hat, durch diese Wohnungseigentümer vor 1 Jahr eingebaut.
Grundsätzlich geht es mir darum: Wenn alle Miteigentümer einer baulichen Veränderung, in diesem Fall Klimaanlage, zugestimmt haben, kann dann überhaupt einem anderen Eigentümer die selbe bauliche Veränderung versagt werden? Bzw. ist dann wirklich das einholen sämtlicher Unterschriften zwingend gegeben?
Vielen Dank!
Grundsätzlich geht es mir darum: Wenn alle Miteigentümer einer baulichen Veränderung, in diesem Fall Klimaanlage, zugestimmt haben, kann dann überhaupt einem anderen Eigentümer die selbe bauliche Veränderung versagt werden? Bzw. ist dann wirklich das einholen sämtlicher Unterschriften zwingend gegeben?
Vielen Dank!
Re: Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
Hatte das auch nur ausgeführt, weil Näheres aus Deinen Angaben nicht zu entnehmen ist und es verschiedenste Szenarien gibt. Es ist nunmal so, wie Du es befürchtest. Stehst Du nun tatsächlich vor diesem Problem, dass Dich wer eventuell schikanieren möchte, oder machst Du Dir im Prinzip unnötig Sorgen und Du möchtest Dir nur einen gewissen Aufwand ersparen?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
danke deiner nochmaligen Nachfrage bzw. Erläuterungen.
Mir geht es darum:
In unserer relativ großen und weitläufigen Anlage haben wie erwähnt mehrere Miteigentümer bereits eine Klimaanlage einbauen lassen und dafür alle unterschreiben lassen. Auf Nachfrage bei meinem Verwalter ob ich das nun machen kann ohne die Unterschriftenliste meinte dieser: es ginge ihnen eigentlich um die direkten Nachbarn wegen der Geräuschentwicklung. Diesen habe ich gefragt und er hat kein Problem. Nun hat mir jedoch die Verwaltung eine Liste für alle geschickt. Ich hatte das schonmal als ich eine Wallbox habe einbauen lassen. Viele Miteigentümer Wohnen hier nicht und es gibt keine Kontaktdaten. Manche sind "eigen" daher wollte ich mir das Prozedere ersparen wenn es nicht wirklich notwendig ist.
Danke
Mir geht es darum:
In unserer relativ großen und weitläufigen Anlage haben wie erwähnt mehrere Miteigentümer bereits eine Klimaanlage einbauen lassen und dafür alle unterschreiben lassen. Auf Nachfrage bei meinem Verwalter ob ich das nun machen kann ohne die Unterschriftenliste meinte dieser: es ginge ihnen eigentlich um die direkten Nachbarn wegen der Geräuschentwicklung. Diesen habe ich gefragt und er hat kein Problem. Nun hat mir jedoch die Verwaltung eine Liste für alle geschickt. Ich hatte das schonmal als ich eine Wallbox habe einbauen lassen. Viele Miteigentümer Wohnen hier nicht und es gibt keine Kontaktdaten. Manche sind "eigen" daher wollte ich mir das Prozedere ersparen wenn es nicht wirklich notwendig ist.
Danke

Re: Eigentumswohnung: Installation einer Klimaanlage
Nicht zuletzt wegen § 20 Abs.8 WEG bin ich mir nicht sicher, ob es von einigen Wohnungsinhabern wirklich keine Kontaktdaten gibt oder der Verwalter diese einfach auf Wunsch des Eigentümers nicht herausrücken möchte. Zumindest solltest Du die Anschriften und eventuell auch die Email-Adresse bekommen. Solltest Du die fehlende Zustimmungen gerichtlich einholen, kann man eben das Argument bringen, dass das Gerät auch den anderen bewilligt wurde. Gut wäre es damals vor einem Jahr gewesen, wenn vereinbart wurde, dass mit Deiner Zustimmung auch die anderen Eigentümer eine Klimaanlage montieren dürfen.
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