Muss die Hausverwaltung die KOsten des Statikers übernehmen?
Verfasst: 04.04.2017, 12:24
Guten Tag,
ich habe eine Eigentumswohnung und seit kurzem (ca. 4 Monate) habe ich einen Riss zur Außenwand im Badezimmer. Der Riss öffnet sich von unten (ab ca. 1500 mm Höhe) von 6 mm bis auf 10 mm (unter der Decke).
Nun habe ich einen Statiker beauftragt sich das anzusehen.
Stellungnahme: Es handelt sich um eine Dehnfuge zwischen tragender Außenwand und Installationswand.
Vorgangsweise empfohlen: Verdübelung eines Winkels an der Decke zur Stabilisierung und Verhinderung von horizontalem Ausweichen der Installationswand.
Abdichten der Fuge mit hochqualitativen, dauerelastischen Dehnfugenmasse.
Ich habe die Honorarnote an die Wohnungsverwaltung geschickt, mit der Bitte um Übernahme der Kosten.
Antwort der Wohnungsverwaltung:
Das Anbringen einer Vorsatzwand (Installationswand) vor einer tragenden Außenwand erfordert die Herstellung einer dauerelastischen Fuge im Übergangsbereich. Lt. Sachverständigengutachten konnten im Bereich der Betondecke keine Veränderungen bzw. Schäden festgestellt werden. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass es sich beim vorliegenden Schadensbild um keinen „ernsten Schaden des Hauses“ handelt. Das Herstellen eines Stahlwinkels im oberen Bereich ist lediglich als vorbeugende Maßnahme, ohne bewiesene Wirkung anzusehen. Ein Ausführungsfehler oder „Gefahr in Verzug“ konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund der vor angeführten Darstellungen ist daher eine Kostenübernahme der Honorarnote des Sachverständigen über das Rücklagenkonto der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht möglich. Lt. Wohnungseigentumsgesetz obliegt das Instandsetzen von zu wartenden Fugen grundsätzlich jedem Wohnungseigentümer selbst.
1. Ist die Wohnungsverwaltung verpflichtet, die Kosten des Statikers zu übernehmen?
2. Muss die Hausverwaltung die Reparaturarbeiten auf ihre Kosten durchführen?
Mit der Bitte um Rückmeldung, danke.
Mit freundlichen Grüßen[/b]
ich habe eine Eigentumswohnung und seit kurzem (ca. 4 Monate) habe ich einen Riss zur Außenwand im Badezimmer. Der Riss öffnet sich von unten (ab ca. 1500 mm Höhe) von 6 mm bis auf 10 mm (unter der Decke).
Nun habe ich einen Statiker beauftragt sich das anzusehen.
Stellungnahme: Es handelt sich um eine Dehnfuge zwischen tragender Außenwand und Installationswand.
Vorgangsweise empfohlen: Verdübelung eines Winkels an der Decke zur Stabilisierung und Verhinderung von horizontalem Ausweichen der Installationswand.
Abdichten der Fuge mit hochqualitativen, dauerelastischen Dehnfugenmasse.
Ich habe die Honorarnote an die Wohnungsverwaltung geschickt, mit der Bitte um Übernahme der Kosten.
Antwort der Wohnungsverwaltung:
Das Anbringen einer Vorsatzwand (Installationswand) vor einer tragenden Außenwand erfordert die Herstellung einer dauerelastischen Fuge im Übergangsbereich. Lt. Sachverständigengutachten konnten im Bereich der Betondecke keine Veränderungen bzw. Schäden festgestellt werden. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass es sich beim vorliegenden Schadensbild um keinen „ernsten Schaden des Hauses“ handelt. Das Herstellen eines Stahlwinkels im oberen Bereich ist lediglich als vorbeugende Maßnahme, ohne bewiesene Wirkung anzusehen. Ein Ausführungsfehler oder „Gefahr in Verzug“ konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund der vor angeführten Darstellungen ist daher eine Kostenübernahme der Honorarnote des Sachverständigen über das Rücklagenkonto der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht möglich. Lt. Wohnungseigentumsgesetz obliegt das Instandsetzen von zu wartenden Fugen grundsätzlich jedem Wohnungseigentümer selbst.
1. Ist die Wohnungsverwaltung verpflichtet, die Kosten des Statikers zu übernehmen?
2. Muss die Hausverwaltung die Reparaturarbeiten auf ihre Kosten durchführen?
Mit der Bitte um Rückmeldung, danke.
Mit freundlichen Grüßen[/b]