Kündigung befristeter MV im Nichtanwendungs-Bereich
Verfasst: 13.03.2017, 13:06
Hallo,
wir haben einen befristeten Mietvertrag (Nichtanwendungsbereich MRG), in dem nichts von einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit erwähnt ist.
Meine Frage: kann ich als Mieter den Vertrag trotzdem mit einer gewissen Frist und ohne besondere Gründe vorzeitig kündigen?
Danke für die Hilfe.
LG, Chris
wir haben einen befristeten Mietvertrag (Nichtanwendungsbereich MRG), in dem nichts von einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit erwähnt ist.
Meine Frage: kann ich als Mieter den Vertrag trotzdem mit einer gewissen Frist und ohne besondere Gründe vorzeitig kündigen?
Danke für die Hilfe.
LG, Chris