Maklervertrag für ungültig erklären?

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Jasminsch
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Maklervertrag für ungültig erklären?

Beitrag von Jasminsch » 03.03.2017, 14:56

Hallo, es handelt sich dabei um einen Gastronomiebetrieb, den wir gegen Ablöse verkaufen wollen und haben dabei einen Makler beauftragt. Der Makler war so frech und hat meine Eltern (nicht deutschsprachig) bitter reingelegt.

Er meinte, dass bei der Maklerkündigung und wenn wir selbst im Bekanntenkreis verkaufen usw. würden, keine Kosten anfallen, was nicht stimmt! Mein Vater wollte auch nur 3 Monate vereinbaren, Makler sagte ja und im Vertrag steht 6 Monate!

Der Vertrag läuft noch 3 Monate und haben einen Interessenten gefunden, aber nicht durch Makler sondern Bekanntenkreis. Trotzdem müssen meine Eltern jetzt eine Bruttomonatsmiete zahlen!

Durch Kontakt mit anderen Maklern, hat mich einer darauf hingewiesen, den Maklervertrag für ungültig zu erklären durch den Paragraph

"§ 5 Verbot der Überlassung an Dritte:
Die gänzliche oder teilweise Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte ist außerhalb Anwendungsbereiches des § 12a MRG nicht gestattet"


Kann ich den Maklervertrag jetzt wirklich für ungültig erklären?

Ein anderer Makler meinte jedoch, dass es nicht ginge, weil das Lokal schon einmal weiterverkauft (neuer Mieter) wurde und zusätzlich aus befristeter Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag wurde.

Werden die Immobilienfirma, Anwälte einschalten, wenn ich diese Argumentation vorbringe?

Danke für jede Hilfe![/img]
Zuletzt geändert von Jasminsch am 03.03.2017, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.



lexlegis
Beiträge: 1186
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Beitrag von lexlegis » 03.03.2017, 16:21

Die "Vermietung" eines Lokals klingt nach einem Pachtvertrag.

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