Genossenschaftsrecht EVB Beitrag/Schlichtungsstelle

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Daniel Jandrisits
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Genossenschaftsrecht EVB Beitrag/Schlichtungsstelle

Beitrag von Daniel Jandrisits » 03.03.2017, 09:51

Guten Tag,

meine Familie und Ich bewohnen seit einigen Jahren eine Genossenschaftswohung.

Der Bau ist nun 27 Jahre alt und es sind einigen Sachen die erneurt werden müssten.

Im Grunde ist hierfür der EVB (Erhaltung und Verbesserungsbeitrag) vorgesehen, jedoch ist dieser bei unserer Genossenschaft leider negativ. Sprich wir haben keine einzigen Euro als Rückstellung! Da der Bau von Anfang nur ein Pfusch war wurden immer wieder Dinge im Haus instandgesetzt statt fachgerecht repariert oder getauscht. Alle Baufirmen die das Gebäude ursprünglich erbaut haben sind seit längerer Zeit in Konkurs!

Gestern hatten wir eine Mieterversammlung wo die Sanierungskosten von €3.500.000 erwähnt wurden. Hier würde etwas an der Fassaden, Fenstern,... etc. gemacht. Meiner Meinung nach wieder nur Pfusch. Die alten Alufenster bleiben drinn,....

Die Genossenschaft hat nun einen Antrag an die Schlichtungsstelle Wien zur Erhöhung des EVB Beitrags eingebracht, im Ausmaß zur notwendigen Deckung der Kosten.

Ist es legitim diese Kosten einfach an die Mieter weiterzugeben? Bzw. haben hier die Mieter die Möglichkeiten Nein zur Sanierung zu sagen?

Die Genossenschaft stellt in 2 Wochen schon die ersten Gerüste auf, und wir wurden gestern erst informiert.... :-(

Wäre sehr nett wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank

mfg Daniel J.



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