Lautes Klopfen an der Eingangstüre
Verfasst: 27.02.2017, 09:20
Hallo, ich konnte leider nichts passendes im Strafgesetzbuch finden, darum ziehe ich das vereinte Fachwissen der Community zu Rate.
Laut meiner Definition von Recht, ist es Verboten gegen die Eingangstüre zu schlagen da dies unter Lärmbelästigung- bzw. Hausfriedensbruch gilt, aber sieht es in der Realität auch so aus? Gibt es diesbezüglich eine Verordnung oder eben ein Gesetz welches explizit vorschreibt ab wann laute Geräusche strafrechtlich verfolgt werden können?
Es nervt mich total wenn immer irgendwelche Leute an meine Eingangstüre einschlagen, von daher bitte ich vielmals um sachliche Informationen.
Lg
Raspo
Laut meiner Definition von Recht, ist es Verboten gegen die Eingangstüre zu schlagen da dies unter Lärmbelästigung- bzw. Hausfriedensbruch gilt, aber sieht es in der Realität auch so aus? Gibt es diesbezüglich eine Verordnung oder eben ein Gesetz welches explizit vorschreibt ab wann laute Geräusche strafrechtlich verfolgt werden können?
Es nervt mich total wenn immer irgendwelche Leute an meine Eingangstüre einschlagen, von daher bitte ich vielmals um sachliche Informationen.
Lg
Raspo