Umauarbeiten vor ca 28 Jahren
Verfasst: 25.02.2017, 09:08
Sehr geehrte Froumsmitglieder,
ich bin seit 1987 Mieter einer Wohnung in Wien, die Wohnung unterliegt dem Mietgesetz.
Ich habe vor ca 27 nach mündlicher Zustimmung des Eigentümers, einige Umbauarbeiten durchgeführt. Einbau eines Bades, Estrich in der Küche , Trennwand zum Bad.
Ich habe nun ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten, wo mir Folgendes mitgeteilt wurde.
die Hausverwaltung hat vom Eigentümer erfahren, dass ich in der Vergangenheit diverse Umbauarbeiten durchgeführt habe.
Teilweise wurden die gennnten Umbauarbeiten aber vor der Anmietung durch mich durchgeführt.
Die Hausverwaltung schreibt:
Da es sich um Arbeiten handelt, die in die Substanz des Hauses eingreifen, sind wir verpflichtet, Sie höflich zu ersuchen, uns die Nachweise vorzulegen, dass alles sach- und fachgerecht durchgeführt wurde, insbesondere Übersendung entsprechender Rechnungen samt Leitungsaufstellungen und Plänen. Falls Ihnen dies nicht möglich sein sollte, weil sie die Unterlagen nicht mehr haben, ersuche wir um Vereinbarung eines Besichtigungstermines durch einen von uns beauftragten Sachvertändigen.
Nun zu meinen Fragen:
Die Arbeiten wurde vor 28 Jahren von Firmen durchgeführt, Unterlagen dazu habe ich aber keine mehr.
In Eigenregie habe ich selber lediglich Fliesen verlegt, Wände gestrichen, Fenster und Türen gestrichen und den Parkettboden geschliffen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen wir nun, falls der Sachverständige feststellt, dass die Arbeiten damals nicht sach- und fachgerecht durchgeführt wurde? Kann der Vermieter mich deshalb kündigen.
Probleme aufgrund dieser Umbauarbeiten gab es nie.
Danke und LG
W
ich bin seit 1987 Mieter einer Wohnung in Wien, die Wohnung unterliegt dem Mietgesetz.
Ich habe vor ca 27 nach mündlicher Zustimmung des Eigentümers, einige Umbauarbeiten durchgeführt. Einbau eines Bades, Estrich in der Küche , Trennwand zum Bad.
Ich habe nun ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten, wo mir Folgendes mitgeteilt wurde.
die Hausverwaltung hat vom Eigentümer erfahren, dass ich in der Vergangenheit diverse Umbauarbeiten durchgeführt habe.
Teilweise wurden die gennnten Umbauarbeiten aber vor der Anmietung durch mich durchgeführt.
Die Hausverwaltung schreibt:
Da es sich um Arbeiten handelt, die in die Substanz des Hauses eingreifen, sind wir verpflichtet, Sie höflich zu ersuchen, uns die Nachweise vorzulegen, dass alles sach- und fachgerecht durchgeführt wurde, insbesondere Übersendung entsprechender Rechnungen samt Leitungsaufstellungen und Plänen. Falls Ihnen dies nicht möglich sein sollte, weil sie die Unterlagen nicht mehr haben, ersuche wir um Vereinbarung eines Besichtigungstermines durch einen von uns beauftragten Sachvertändigen.
Nun zu meinen Fragen:
Die Arbeiten wurde vor 28 Jahren von Firmen durchgeführt, Unterlagen dazu habe ich aber keine mehr.
In Eigenregie habe ich selber lediglich Fliesen verlegt, Wände gestrichen, Fenster und Türen gestrichen und den Parkettboden geschliffen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen wir nun, falls der Sachverständige feststellt, dass die Arbeiten damals nicht sach- und fachgerecht durchgeführt wurde? Kann der Vermieter mich deshalb kündigen.
Probleme aufgrund dieser Umbauarbeiten gab es nie.
Danke und LG
W