Einbehaltung einer Kaution bei Mietwohnung
Verfasst: 14.12.2016, 22:35
Hallo liebes Juristen und -innen Volk,
man konnte mir hier bei einer Frage bereits einmal helfen, jetzt hätte ich eine weitere Frage, dieses Mal eine Mietwohnung betreffend.
Ich hatte ein befristetes Mietverhältnis das zum 30. November 2016 durch einseitige Kündigung durch meine Person beendet wurde. Die Übergabe des Mietobjektes ist ordnungsgemäß erfolgt. Nun weigert sich die Vermieterin mir die hinterlegte Kaution zu übergeben. Sie nannte mir folgende Gründe
1) Die Eckbank in der Küche fehlt. Diese müsse ich ersetzen.
2) Die Wohnung wurde total versaut zurückgegeben
3) Ein Fliesenleger müsse kommen und einige Fliesen tauschen, dies würde sie mir in Rechnung stellen.
Nun kurz:
zu 1) In der Küche des Mietobjektes stand nie eine Eckbank. Weder beim Einzug, noch wurde eine von mir entfernt oder je besessen.....
zu 2) Die Wohnung wurde im sauberen Zustand übergeben (Fenster geputzt, jedes einzelne Kästchen in der Küche geputzt, alle Wasserhähne wurden laufend entkalkt, Heizkörper und Küchengeräte (Herd) wurden geputzt, Kühlschrank abgetaut, alles aufgewischt und gesaugt. Sie argumentiert "versaut" aber damit, dass sie mir die Wohnung "blitzeblank" übergeben habe... ich weiß nicht was sie mit "blitzeblank" meint.
Nur kurz zu meiner Verteidigung: Meine Freundin nebst meiner Mutter haben die Wohnung inspiziert und befanden diese für sehr sauber...
Auch der Makler mit dem ich zu tun hatte attestierte ein "ist ja e sauber..."
Zu 3) Im Haus gab es einen Wasserrohrbruch. Nachdem ich im Erdgeschoss wohnte, verlief die Hauptleitung natürlich gerade unter mir. Die Hausverwaltung hat deshalb an einem schönen Tag eine Firma vorbeigeschickt, welche das Bad aufstemmen musste und zu diesem Zweck (um an die Leitungen zu kommen) wurden 6 Eckfließen entfernt.
Bezahlt wurde alles von der Versicherung. Nachdem aber keine Reservefliesen mehr zur Hand waren, wurden von der Firma Fliesen verwendet, die eine ähnliche Farbe hatten. Natürlich fallt das auf, wenn man genauer hinsieht.
Dies passierte alles ohne mein Zutun sondern wurde von der Hausverwaltung so in Auftrag gegeben. Die Vermieterin (es ist eine Eigentumswohnung die sie vermietet hat) monierte das bis jetzt noch nie. Jetzt beim Auszug ist es auf einmal ein großes Thema. Sie meint "das kann man nicht lassen" und ich müsse für diesen Schaden haften... denn ich hätte ihr damals auch zu spät bescheid gesagt, dass der Wasserrohrbruch erfolgte (dazu muss ich sagen: Ja, das stimmt. Aber mich hat selber die Hausverwaltung angerufen, dass jemand vorbei kommt sich das anzuschauen. Und weil ich hier relativ neu in der Wohnung war dachte ich, die Hausverwaltung würde das mit der Eigentümerin absprechen.....)
Sie beklagte sich auch über die Fenster, weil die Fenstergriffe (Kunststoff) sich nicht mehr "leicht" schließen lassen. Ich hätte ihr das melden müssen, da vor zwei Jahren die Garantie abgelaufen wäre und sie das richten hätte lassen können.
Die Vermieterin selber hat die Wohnung alle 1-2 Jahre "inspiziert". Sie hat immer gesagt "alles sehr gepflegt, so einen guten Mieter hatte ich noch nie....". Hat bei diesen Besuchen aber nie etwas beanstandet. Jetzt im Nachhinein beschimpft sie mich und stellt mich als ... ich weiß gar nicht was hin.
Nun würde mich interessieren ob sich jemand sehr gut auskennt bei diesen Dingen. Welche Art von Schadenersatz könnte sie wirklich geltend machen? Wie lange kann sie die Kaution einbehalten? (ich habe mir jetzt gerade selber eine Wohnung gekauft und habe mit der Kaution schon gerechnet...).
Ich habe ihr einen eingeschriebenen Brief übermittelt mit der Bitte, mir die Kaution bis zum Tag X zu überweisen. Soll ich diese Frist abwarten und dann zur Schlichtungsstelle? Das Mietrechtgesetzt ist ja eher mieterfreundlich, nein?
man konnte mir hier bei einer Frage bereits einmal helfen, jetzt hätte ich eine weitere Frage, dieses Mal eine Mietwohnung betreffend.
Ich hatte ein befristetes Mietverhältnis das zum 30. November 2016 durch einseitige Kündigung durch meine Person beendet wurde. Die Übergabe des Mietobjektes ist ordnungsgemäß erfolgt. Nun weigert sich die Vermieterin mir die hinterlegte Kaution zu übergeben. Sie nannte mir folgende Gründe
1) Die Eckbank in der Küche fehlt. Diese müsse ich ersetzen.
2) Die Wohnung wurde total versaut zurückgegeben
3) Ein Fliesenleger müsse kommen und einige Fliesen tauschen, dies würde sie mir in Rechnung stellen.
Nun kurz:
zu 1) In der Küche des Mietobjektes stand nie eine Eckbank. Weder beim Einzug, noch wurde eine von mir entfernt oder je besessen.....
zu 2) Die Wohnung wurde im sauberen Zustand übergeben (Fenster geputzt, jedes einzelne Kästchen in der Küche geputzt, alle Wasserhähne wurden laufend entkalkt, Heizkörper und Küchengeräte (Herd) wurden geputzt, Kühlschrank abgetaut, alles aufgewischt und gesaugt. Sie argumentiert "versaut" aber damit, dass sie mir die Wohnung "blitzeblank" übergeben habe... ich weiß nicht was sie mit "blitzeblank" meint.
Nur kurz zu meiner Verteidigung: Meine Freundin nebst meiner Mutter haben die Wohnung inspiziert und befanden diese für sehr sauber...
Auch der Makler mit dem ich zu tun hatte attestierte ein "ist ja e sauber..."
Zu 3) Im Haus gab es einen Wasserrohrbruch. Nachdem ich im Erdgeschoss wohnte, verlief die Hauptleitung natürlich gerade unter mir. Die Hausverwaltung hat deshalb an einem schönen Tag eine Firma vorbeigeschickt, welche das Bad aufstemmen musste und zu diesem Zweck (um an die Leitungen zu kommen) wurden 6 Eckfließen entfernt.
Bezahlt wurde alles von der Versicherung. Nachdem aber keine Reservefliesen mehr zur Hand waren, wurden von der Firma Fliesen verwendet, die eine ähnliche Farbe hatten. Natürlich fallt das auf, wenn man genauer hinsieht.
Dies passierte alles ohne mein Zutun sondern wurde von der Hausverwaltung so in Auftrag gegeben. Die Vermieterin (es ist eine Eigentumswohnung die sie vermietet hat) monierte das bis jetzt noch nie. Jetzt beim Auszug ist es auf einmal ein großes Thema. Sie meint "das kann man nicht lassen" und ich müsse für diesen Schaden haften... denn ich hätte ihr damals auch zu spät bescheid gesagt, dass der Wasserrohrbruch erfolgte (dazu muss ich sagen: Ja, das stimmt. Aber mich hat selber die Hausverwaltung angerufen, dass jemand vorbei kommt sich das anzuschauen. Und weil ich hier relativ neu in der Wohnung war dachte ich, die Hausverwaltung würde das mit der Eigentümerin absprechen.....)
Sie beklagte sich auch über die Fenster, weil die Fenstergriffe (Kunststoff) sich nicht mehr "leicht" schließen lassen. Ich hätte ihr das melden müssen, da vor zwei Jahren die Garantie abgelaufen wäre und sie das richten hätte lassen können.
Die Vermieterin selber hat die Wohnung alle 1-2 Jahre "inspiziert". Sie hat immer gesagt "alles sehr gepflegt, so einen guten Mieter hatte ich noch nie....". Hat bei diesen Besuchen aber nie etwas beanstandet. Jetzt im Nachhinein beschimpft sie mich und stellt mich als ... ich weiß gar nicht was hin.
Nun würde mich interessieren ob sich jemand sehr gut auskennt bei diesen Dingen. Welche Art von Schadenersatz könnte sie wirklich geltend machen? Wie lange kann sie die Kaution einbehalten? (ich habe mir jetzt gerade selber eine Wohnung gekauft und habe mit der Kaution schon gerechnet...).
Ich habe ihr einen eingeschriebenen Brief übermittelt mit der Bitte, mir die Kaution bis zum Tag X zu überweisen. Soll ich diese Frist abwarten und dann zur Schlichtungsstelle? Das Mietrechtgesetzt ist ja eher mieterfreundlich, nein?